Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 8590
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heinrich Rohlfing GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Niedermehner Str. 13, 32351 Stemwede
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 8590
EUID
DER2108.HRB8590
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 101/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.02.2024 , 11:17 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 14:34 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.10.2024
Berichtstermin
22.10.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
22.10.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungsstichtag
09.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Landmaschinenhandel und Betrieb einer Landmaschinenreparaturwerkstatt sowie der Stahlbau
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Rohlfing GmbH ist am 08.02.2024 durch das Amtsgericht Bielefeld eröffnet worden. Im Rahmen der Eröffnung sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Frank Schorisch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt, Zahlungen an die Schuldnerin sind Drittschuldnern untersagt, und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind verboten. Später, mit Beschluss vom 28.08.2025, ist die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Die Schuldnerin wird durch die Rechtsanwälte Handschuh + Lehmann vertreten. Der Prüfungsstichtag ist auf den 09.10.2025 festgelegt, an dem ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen muss.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Rohlfing GmbH wurde am 01.08.2024 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 05.02.2024. Zuvor waren bereits am 08.02.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Frank Schorisch zu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Rohlfing GmbH wurde am 01.08.2024 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 05.02.2024. Zuvor waren bereits am 08.02.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Frank Schorisch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ist Rechtsanwalt Frank Schorisch auch als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 01.10.2024. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 22.10.2024 angesetzt. Später wird im schriftlichen Verfahren die Prüfung von nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 09.10.2025 festgelegt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 101/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 8590 eingetragenen Heinrich Rohlfing GmbH, Niedermehner Straße 13, 32351 Stemwede, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gerd-Henrich Ro…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 101/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 8590 eingetragenen Heinrich Rohlfing GmbH, Niedermehner Straße 13, 32351 Stemwede, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gerd-Henrich Rohlfing, Niedermehner Straße 13, 32351 Stemwede und Herrn Richard Rohlfing, Niedermehner Straße 13, 32351 Stemwede
Geschäftszweig: Landmaschinenhandel und Betrieb einer Landmaschinenreparaturwerkstatt sowie der Stahlbau
ist am 08.02.2024, um 11:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Schorisch, Schillerstr. 16, 32052 Herford bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 101/24
Amtsgericht Bielefeld, 08.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 101/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 8590 eingetragenen Heinrich Rohlfing GmbH, Niedermehner Straße 13, 32351 Stemwede, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerd-Henrich Rohlfing, Niedermehner …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 101/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 8590 eingetragenen Heinrich Rohlfing GmbH, Niedermehner Straße 13, 32351 Stemwede, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerd-Henrich Rohlfing, Niedermehner Straße 13, 32351 Stemwede
vertreten durch
Rechtsanwälte Handschuh + Lehmann, Mindener Str. 6, 31675 Bückeburg,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.120 niedergelegt.
43 IN 101/24
Amtsgericht Bielefeld, 28.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 101/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 8590 eingetragenen Heinrich Rohlfing GmbH, Niedermehner Straße 13, 32351 Stemwede, im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer Herrn Gerd-Henrich Rohlfing, Niedermehner Straße 13, 323…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 101/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 8590 eingetragenen Heinrich Rohlfing GmbH, Niedermehner Straße 13, 32351 Stemwede, im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer Herrn Gerd-Henrich Rohlfing, Niedermehner Straße 13, 32351 Stemwede und Herrn Richard Rohlfing, Möserweg 4, 32351 Stemwede
Geschäftszweig: Landmaschinenhandel und Betrieb einer Landmaschinenreparaturwerkstatt sowie der Stahlbau
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2024, um 14:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank Schorisch, Schillerstr. 16, 32052 Herford.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 22.10.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Ermächtigung des Insolvenzverwalters hinsichtlich möglicher Haftungsansprüche gegenüber dem Geschäftsführer und eventueller Anfechtungsansprüche mit den Beteiligten der Sach- und Rechtslage nach angemessene Vergleiche abzuschließen
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.120 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
43 IN 101/24
Bielefeld, 01.08.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.