Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heitmann Verwaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hollich 80, 48565 Steinfurt
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 11341
EUID
DER2706.HRB11341
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
70 IN 9/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Carsten M. Wirth
Adresse
Schorlemer Straße 26, 48143 Münster
Termine & Fristen
Antragseingang
07.02.2025
Eröffnung
20.06.2025 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.08.2025
Einsichtnahme Forderungen
05.09.2025
Berichtstermin
19.09.2025
Prüfungstermin
19.09.2025
Beschluss
13.05.2026
Berichtigung
28.05.2026
Forderungsanmeldefrist Nachrang
15.06.2026
Einsichtnahme Nachrang
22.06.2026
Prüfungstermin Nachrang
06.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin der "Heitmann Handel und Genetik GmbH & Co. KG".
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heitmann Verwaltungs-GmbH ist am 20.06.2025 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag der Schuldnerin war am 07.02.2025 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Carsten M. Wirth ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 29.08.2025. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 19.09.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen und der Bericht des Insolvenzverwalters sind ab dem 05.09.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am 19.09.2025 bei Gericht eingehen. Nachrangige Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.06.2026 anzumelden. Die Anmeldungsunterlagen für nachrangige Gläubiger sind ab dem 22.06.2026 zur Einsicht niedergelegt. Der Prüfungsstichtag für nachrangige Gläubiger ist der 06.07.2026. Eine Berichtigung des Beschlusses vom 13.05.2026 wegen offenbarer Unrichtigkeit ist am 28.05.2026 erfolgt, um die Einsichtnahme der Unterlagen zu präzisieren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 9/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11341 eingetragenen Heitmann Verwaltungs-GmbH, Hollich 80, 48565 Steinfurt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hubertus Antonius Bernhard Heitmann, Holl…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 9/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11341 eingetragenen Heitmann Verwaltungs-GmbH, Hollich 80, 48565 Steinfurt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hubertus Antonius Bernhard Heitmann, Hollich 80 , 48565 Steinfurt
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Carsten M. Wirth, Schorlemer Straße 26, 48143 Münster schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Münster, , Zimmer Nr. niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 06.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70 IN 9/25
Amtsgericht Münster, 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 9/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11341 eingetragenen Heitmann Verwaltungs-GmbH, Hollich 80, 48565 Steinfurt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hubertus Antonius Bernhard Heitmann, Hollich 80 , 48565 Steinfurt
w…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 9/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11341 eingetragenen Heitmann Verwaltungs-GmbH, Hollich 80, 48565 Steinfurt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hubertus Antonius Bernhard Heitmann, Hollich 80 , 48565 Steinfurt
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 20.06.2025, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Carsten M. Wirth, Schorlemer Straße 26, 48143 Münster.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 19.09.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 05.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70 IN 9/25
Amtsgericht Münster, 20.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 9/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11341 eingetragenen Heitmann Verwaltungs-GmbH, Hollich 80, 48565 Steinfurt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hubertus Antonius Bernhard Heitmann, Holl…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 9/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11341 eingetragenen Heitmann Verwaltungs-GmbH, Hollich 80, 48565 Steinfurt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hubertus Antonius Bernhard Heitmann, Hollich 80 , 48565 Steinfurt
wird der Beschluss vom 13.05.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt beziehungsweise ergänzt, dass
die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen spätestens ab dem 22.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt werden.
70 IN 9/25
Amtsgericht Münster, 28.05.2026
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