Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heli-Pharma Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gartenstr. 24, 37235 Hessisch Lichtenau
Handelsregister
Amtsgericht Eschwege HRB 2020
EUID
DEM1602.HRB2020
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 54/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel
Adresse
Reinhäuser Landstraße 38, 37083 Göttingen
Termine & Fristen
Stichtag Vergütungsantrag
26.04.2024
Stichtag schriftliche Prüfung
26.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb und die Vermittlung von pharmazeutischen und kosmetischen Präparaten sowie branchenähnlichen Artikeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heli-Pharma Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung i.L. ist eröffnet. Der Liquidator Rudolf Dippel vertritt die Schuldnerin. Im Verfahren ist der Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel als Insolvenzverwalter bestellt. Das Amtsgericht Eschwege hat verschiedene Beschlüsse gefasst. Zunächst wurde ein Stichtag für die Anhörung zur Vergütung des Insolvenzverwalters auf den 26.04.2024 bestimmt. Später wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin auf den 26.06.2024 festgelegt wurde. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen diese Forderungen bei Gericht eingehen. Zudem ist die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die Berechnungsmasse beträgt 7.200,14 EUR, woraus sich eine Regelvergütung von 2.880,06 EUR ergibt. Zusätzlich wurden Zustellungskosten und eine Auslagenpauschale festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 54/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heli-Pharma Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung i.L., Gartenstraße 24, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRB 2020), vertr. d.: Rudolf Dippel, (Liquidator), wurde beschlossen: Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolve…
3 IN 54/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heli-Pharma Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung i.L., Gartenstraße 24, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRB 2020), vertr. d.: Rudolf Dippel, (Liquidator), wurde beschlossen: Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 26.04.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Eschwege, 27.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 54/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heli-Pharma Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung i.L., Gartenstraße 24, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRB 2020), vertr. d.: Rudolf Dippel, (Liquidator), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen…
3 IN 54/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heli-Pharma Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung i.L., Gartenstraße 24, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRB 2020), vertr. d.: Rudolf Dippel, (Liquidator), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 26.06.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Eschwege, 21.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 54/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heli-Pharma Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung i.L., Gartenstraße 24, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRB 2020), vertr. d.: Rudolf Dippel, (Liquidator), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbi…
3 IN 54/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heli-Pharma Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung i.L., Gartenstraße 24, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRB 2020), vertr. d.: Rudolf Dippel, (Liquidator), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel Reinhäuser Landstraße 38, 37083 Göttingen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Eschwege eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: Mit Schriftsatz vom 15.03.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen. Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen §§ 63,65 InsO. Die Festsetzung erfolgt nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung ( InsVV ). Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt 7.200,14 EUR. Ausgehend von dieser Berechnungsmasse Es ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von 2.880,06 EUR. Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 28,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für 18 Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG für 8 zu berücksichtigende Zustellungen je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Die Ausalgenpauschale in Höhe von 15% der Regelvergütung wurde antragsgemäß festgesetzt. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 24.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 54/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heli-Pharma Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung i.L., Gartenstraße 24, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRB 2020), vertr. d.: Rudolf Dippel, (Liquidator), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen…
3 IN 54/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heli-Pharma Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung i.L., Gartenstraße 24, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRB 2020), vertr. d.: Rudolf Dippel, (Liquidator), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.08.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Eschwege, 24.07.2026
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