Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HELIMA Industries GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Deckerhäuschen 62, 42111 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 29523
EUID
DER1608.HRB29523
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
505 IN 130/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine
Adresse
Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal
Telefon
0202 245070
Termine & Fristen
Eröffnung
24.04.2026 , 07:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.06.2026
Berichtstermin
03.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Halten, Verwalten und Beraten von Gesellschaften bzw. Gesellschaftsanteilen. Die Beratungstätigkeit ist in einem umfassenden Sinne zu verstehen. Sie reicht von der Identifizierung zum Erwerb geeigneter Unternehmen, über Anbahnung erster Erwerbsgespräche mit Veräußerern, Durchführung und Organisation der Due Diligence, Begleitung und Organisation des Erwerbsprozesses, bis hin zur beratenden Begleitung bei der Veräußerung der Unternehmen im entsprechenden inhaltlichen Umfang, ferner betriebswirtschaftliche Beratung erworbener Unternehmen, insbesondere im Bereich der Beschaffung von Fremdfinanzierungen und des Controlling. Die Gesellschaft hat keine genehmigungsbedürftigen Tätigkeiten zum Gegenstand.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 24.04.2026 um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HELIMA Industries GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin sowie eines Gläubigers. Zugleich wurden die Verfahren 505 IN 130/25 und 505 IN 131/25 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.06.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 03.07.2026. Die Unterlagen liegen ab dem 15.06.2026 zur Einsicht aus. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 130/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 29523 eingetragenen HELIMA Industries GmbH, Am Deckershäuschen 62, 42111 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Schoppmann, Hohenstaufenstraße 26, 42287 Wupper…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 130/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 29523 eingetragenen HELIMA Industries GmbH, Am Deckershäuschen 62, 42111 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Schoppmann, Hohenstaufenstraße 26, 42287 Wuppertal
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.04.2026, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.05.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 16.05.2025 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 505 IN 130/25 und 505 IN 131/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal, Telefon: 0202 245070, Fax: 0202 2450777.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 03.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 15.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A292 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
505 IN 130/25
Wuppertal, 24.04.2026
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