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Insolvenzprofil
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Geschäftsführung und Verwaltung von Gesellschaften, Vermittlung von Finanzierungen sowie An- und Verkauf von Grundstücken. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen Unternehmen beteiligen, wenn sie den Zweck der Gesellschaft fördern. Herstellung, Verwaltung und der Vertrieb von Immobilien im überregionalen Bereich. Der Gesellschaftszweck erstreckt sich insbesondere auf Vermittlung, Abschluß und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehn, über den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögenslagen, die für die gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, ferner die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen, für eigene oder fremde Rechnung und die dazu erforderliche Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremden Namen und für fremde Rechnung. Der Gesellschaftszweck kann jederzeit durch Gesellschafterbeschluß erweitert werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hellerforth GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 3920, ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 100 IN 60/12 geführt. Gesetzlich vertreten wurde die GmbH im Verfahren durch den Verfahrenspfleger Rechtsanwalt Ernst Wiesner. Als Insolvenzverwalter war Hassan Ben Djemia bestellt. Die Aufhebung des Verfahrens erfolgt gemäß § 200 InsO. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen einzureichen und muss binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingehen. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind.
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