Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Helmut Pink GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Holunderweg 2, 38300 Wolfenbüttel
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 7487
EUID
DEP1103.HRB7487
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig
Aktenzeichen
90/13 c
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peter Steuerwald
Termine & Fristen
Antragstellung
14.08.2025
Beschlussfassung
07.04.2026
Urteilsdatum
13.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Ausführung von Malerarbeiten aller Art mit den dazugehörigen Nebentätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Pink GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Steuerwald hat am 14.08.2025 einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Das Amtsgericht Braunschweig hat mit Beschluss vom 07.04.2026 den ursprünglichen Beschluss abgeändert und die Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Die Berechnungsmasse beträgt 464.903,90 EUR. Die Regelvergütung wurde antragsgemäß um 170 % erhöht, was auf die Sanierung des Unternehmens sowie Insolvenzgeldangelegenheiten zurückzuführen ist. Zudem wurden Zustellungskosten in Höhe von 375,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig eingesehen werden. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 90/13 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Pink GmbH, Holunderweg 2, 38300 Wolfenbüttel (AG Braunschweig, HRB 7487), vertr. d.: 1. Helmut Pink, c/o Helmut Pink GmbH, Holunderweg 2, 38300 Wolfenbüttel, (Geschäftsführer), 2. Mark Ahrens, c/o Fa. Helmut Pink GmbH, Holunderweg 2, 38300 Wolfenbüt…
272 IN 90/13 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Pink GmbH, Holunderweg 2, 38300 Wolfenbüttel (AG Braunschweig, HRB 7487), vertr. d.: 1. Helmut Pink, c/o Helmut Pink GmbH, Holunderweg 2, 38300 Wolfenbüttel, (Geschäftsführer), 2. Mark Ahrens, c/o Fa. Helmut Pink GmbH, Holunderweg 2, 38300 Wolfenbüttel, (Geschäftsführer), 3. Hans-Joachim Suchopar, Sültenweg 7, 38321 Denkte, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 07.04.2026 abgeändert. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald sind festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 170 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.08.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 464.903,90 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Um die Tätigkeit des Verwalters angemessen zu honorieren, war die Regelvergütung antragsgemäß um 170 % zu erhöhen. Die Erhöhung resultiert aus der Sanierung des Unternehmens sowie aus Insolvenzgeldangelegenheiten. Die Berechnung der Auslagen ist entgegen der Aussage im ursprünglichen Vergütungsbeschluss korrekt. Da es sich bei der angemeldeten Vergütung um eine Minderanmeldung handelt, war antragsgemäß festzusetzen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 375,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 125 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,00 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 13.04.2026
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