Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henke-Möbel Josef Henke GmbH & Co. KG wurde am 01.03.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Arne M. Gerhards als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.05.2024 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter hat die Gläubiger aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 20.06.2024 anzumelden. Ein Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 01.0
08.2024. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO zur Teilnahme zugelassen, wobei die Anmeldung dieser Forderungen bis zum 24.06.2025 zu erfolgen hat. Für nachträglich angemeldete Forderungen wurde die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein besonderer Prüfungstermin ist für den 22.07.2025 bestimmt, während ein weiterer Termin am 10.10.2025 als Stichtag für Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen festgelegt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 44/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Henke-Möbel Josef Henke GmbH b Co. KG, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen (AG Kassel, HRA 12061), vertr. d.: 1. Henke Beteiligungs Gesellschaft mbH, (Amtsgericht Kassel HRB 9041), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Chris…
666 IN 44/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Henke-Möbel Josef Henke GmbH b Co. KG, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen (AG Kassel, HRA 12061), vertr. d.: 1. Henke Beteiligungs Gesellschaft mbH, (Amtsgericht Kassel HRB 9041), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christiane Henke-Beller, als Gf d. Henke Beteiligungs GmbH, (Geschäftsführerin), ist am 01.03.2024 um 10:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arne M. Gerhards, An der Saline 3, 34385 Bad Karlshafen, Tel.: 05672/92544-0, Fax: 05672/92544-2, E-Mail: info@arne-gerhards.de, Internet: www.arne-gerhards.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 01.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 44/24 e: Über das Vermögen der Henke-Möbel Josef Henke GmbH & Co. KG, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen (AG Kassel, HRA 12061), vertr. d.: 1. Henke Beteiligungs Gesellschaft mbH, (Amtsgericht Kassel HRB 9041), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christiane Henke-Beller, als Gf d. Hen…
666 IN 44/24 e: Über das Vermögen der Henke-Möbel Josef Henke GmbH & Co. KG, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen (AG Kassel, HRA 12061), vertr. d.: 1. Henke Beteiligungs Gesellschaft mbH, (Amtsgericht Kassel HRB 9041), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christiane Henke-Beller, als Gf d. Henke Beteiligungs GmbH, (Geschäftsführerin), ist am 01.05.2024 um 08:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Arne M. Gerhards, An der Saline 3, 34385 Bad Karlshafen, Tel.: 05672/92544-0, Fax: 05672/92544-2, E-Mail: info@arne-gerhards.de, Internet: www.arne-gerhards.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 01.08.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (20.06.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (01.08.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 02.05.2024
Originalbekanntmachung
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666 IN 44/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henke-Möbel Josef Henke GmbH & Co. KG, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen (AG Kassel, HRA 12061), vertr. d.: 1. Henke Beteiligungs Gesellschaft mbH, (Amtsgericht Kassel HRB 9041), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christiane H…
666 IN 44/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henke-Möbel Josef Henke GmbH & Co. KG, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen (AG Kassel, HRA 12061), vertr. d.: 1. Henke Beteiligungs Gesellschaft mbH, (Amtsgericht Kassel HRB 9041), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christiane Henke-Beller, als Gf d. Henke Beteiligungs GmbH, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
werden die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen des § 39 Abs. 1 InsO zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 24.06.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich in zwei Stücken/elektronisch unter Angabe des Betrages und des Grundes der Forderung und unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderungen bestehenden Unterlagen anzumelden.
Die Anmeldung hat die geltend gemachte Rangstelle des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5. InsO anzugeben.
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren. Wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den
22.07.2025
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Sofern diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist, kann sie mit der sofortigen Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts
eingelegt. Sie kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem genannten Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 22.05.2025
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666 IN 44/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henke-Möbel Josef Henke GmbH & Co. KG, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen (AG Kassel, HRA 12061), vertr. d.: 1. Henke Beteiligungs Gesellschaft mbH, (Amtsgericht Kassel HRB 9041), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christiane H…
666 IN 44/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henke-Möbel Josef Henke GmbH & Co. KG, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen (AG Kassel, HRA 12061), vertr. d.: 1. Henke Beteiligungs Gesellschaft mbH, (Amtsgericht Kassel HRB 9041), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christiane Henke-Beller, als Gf d. Henke Beteiligungs GmbH, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 10.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 44/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henke-Möbel Josef Henke GmbH & Co. KG, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen (AG Kassel, HRA 12061), vertr. d.: 1. Henke Beteiligungs Gesellschaft mbH, (Amtsgericht Kassel HRB 9041), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christiane H…
666 IN 44/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henke-Möbel Josef Henke GmbH & Co. KG, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen (AG Kassel, HRA 12061), vertr. d.: 1. Henke Beteiligungs Gesellschaft mbH, (Amtsgericht Kassel HRB 9041), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christiane Henke-Beller, als Gf d. Henke Beteiligungs GmbH, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen, (Geschäftsführerin), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Dienstag, 22.10.2024, 09:30 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
die Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Veräußerung unbeweglicher Gegenstände aus freier Hand (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO) betreffend der Immobilien eingetragen in den Grundbüchern von Helmarshausen Blätter 1227 und 2327.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 07.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 44/24 e. In dem Insolvenzverfahren Henke-Möbel Josef Henke GmbH & Co. KG, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen (AG Kassel, HRA 12061), vertr. d.: 1. Henke Beteiligungs Gesellschaft mbH (Amtsgericht Kassel HRB 9041) (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christiane Henke-Bell…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 44/24 e. In dem Insolvenzverfahren Henke-Möbel Josef Henke GmbH & Co. KG, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen (AG Kassel, HRA 12061), vertr. d.: 1. Henke Beteiligungs Gesellschaft mbH (Amtsgericht Kassel HRB 9041) (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christiane Henke-Beller, als Geschäftsführerin d. Henke Beteiligungs GmbH, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen, sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Arne M. Gerhards, An der Saline 3, 34385 Bad Karlshafen, Tel.: 05672/92544-0, Fax: 05672/92544-2, E-Mail: info@arne-gerhards.de, Internet: www.arne-gerhards.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 08.10.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Der Anspruch auf Festsetzung der Vergütung für seine Tätigkeit ergibt sich aus § 63 III InsO.
Während des Eröffnungsverfahrens erstreckte sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Vermögen in Höhe von 1.464.133,25 Euro, dieses ist gem. § 11 InsVV die Berechnungsgrundlage für die Vergütung.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von xxx EUR.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der regelmäßig auf 25% festgesetzt wird.
Festgesetzt wurde im vorliegenden Verfahren gem. § 3 Abs. 1 InsO eine den Regelsatz übersteigende Vergütung, nämlich ein Bruchteil von 55 % der Regelvergütung des § 2 InsVV.
Die Bruchteilsvergütung beträgt danach xxx EUR.
Nach § 11 III InsVV sind Art, Umfang und Schwierigkeit bei der Bemessung der Vergütung der vorläufigen Verwalterin zu berücksichtigen.
Nach § 10 InsVV sind Zu- und Abschläge nach § 3 InsVV möglich.
Ein Zuschlag gem. § 3 InsVV ist gerechtfertigt, da der vorläufige Insolvenzverwalter erhebliche Sanierungsbemühungen unternommen hat. Die in § 3 Abs. 1 unter Buchstaben a-e genannten Regelbeispiele sind nicht abschließend, sodass im Einzelfall weitere Zuschlagstatbestände in Betracht kommen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat unter erheblicher Mehrbelastung Sanierungsbemühungen unternommen, die allein durch die Regelvergütung nicht angemessen vergütet werden, da sie nicht zu den Regelaufgaben der vorläufigen Verwaltung gehören.
Es wurden u.a. mehrere Verhandlungen mit Interessenten für das Grundstück aufgenommen, dazu vorbereitende Aufgaben wie die Verhandlungen mit den Grundpfandrechtsgläubigern sowie Besichtigungen durchgeführt.
Daneben war die Sicherstellung der Erhaltung und Bewirtschaftung des Grundstücks eine zusätzliche Tätigkeit.
Eine erhebliche Befassung mit dem Grundstück ist daher gegeben.
Es handelt sich um Tätigkeiten, die über die mit einem entsprechenden Verfahren üblicherweise verbundenen Anforderungen deutlich hinausgehen.
Es wird vorliegend ein Zuschlag in Höhe von 30% auf die Regelvergütung des § 2 InsVV als angemessen und ausreichend erachtet.
Danach ergibt sich die Gesamtquote der Regelvergütung des § 2 InsVV in Höhe von 55 %.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV für die Dauer von bis zu 2 Monaten.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 04.11.2024.
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