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Insolvenzprofil
Henners Haustechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 129562
EUID
DEK1101.HRB129562
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 393/18
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen
Adresse
Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg
Termine & Fristen
Bekanntmachung
05.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henners Haustechnik GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 129562, ist eröffnet. Im Rahmen dieses Verfahrens wird eine weitere Nachtragsverteilung angeordnet. Der Betrag der zu verteilenden Mittel beträgt 1.951,02 EUR und stammt aus dem Insolvenzverfahren der Ulrich Raumkonzepte GmbH. Zum Nachtragsverwalter wurde der ehemalige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen bestellt. Gegen den Beschluss steht dem Gläubiger der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem Amtsgericht Hamburg eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 393/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 129562 eingetragenen Henners Haustechnik GmbH, Bramfelder Straße 79, 22305 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Pokorny
wird hinsichtlich e…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 393/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 129562 eingetragenen Henners Haustechnik GmbH, Bramfelder Straße 79, 22305 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Pokorny
wird hinsichtlich eines Betrages in Höhe von 1.951,02 EUR aus dem Insolvenzverfahren der Ulrich Raumkonzepte GmbH eine weitere Nachtragsverteilung angeordnet (§ 211 Abs. 3, § 203 Abs. 1 InsO).
Zum Nachtragsverwalter wird der ehemalige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 393/18
Amtsgericht Hamburg, 05.05.2026
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