Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 9734
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Insolvenzprofil
Henniges Automotive Grefrath Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bahnstraße 29, 47929 Grefrath
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 9734
EUID
DER1402.HRB9734
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
90 IN 73/08
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
15.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der GDX Automotive Grefrath GmbH & Co. KG, AG Krefeld HRA 4936 in Grefrath und deren Geschäftsführung. Gegenstand des Unternehmens dieser Kommanditgesellschaft ist die Herstellung und der Vertrieb von Profildichtungen aller Art für Kraftfahrzeuge.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henniges Automotive Grefrath Verwaltungs GmbH ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 73/08
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 9734 eingetragenen Henniges Automotive Grefrath Verwaltungs GmbH, Bahnstraße 29, 47929 Grefrath, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Lawrence John Williams, …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 73/08
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 9734 eingetragenen Henniges Automotive Grefrath Verwaltungs GmbH, Bahnstraße 29, 47929 Grefrath, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Lawrence John Williams, USA- Northville, Michigan und Herrn Howard Samuel Boyer jr., Hörsterplatz 5, 48147 Münster
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, [Gericht.StrasseHausnr], [Gericht.PLZ_Ort] einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
90 IN 73/08
Amtsgericht Krefeld, 15.06.2026
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