Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
"Henrichs" GmbH, Gastronomische Konzepte, Personalentwicklung und berufliche Bildung.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Heerbusch 71, 44894 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 7753
EUID
DER2201.HRB7753
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 387/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.05.2024 , 14:17 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 09:39 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.09.2024
Prüfungstermin
31.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
ist der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen wie Restaurants, Bars, Kantinen, Hotels, Catering und Einrichtungen, die geeignet sind, den Aufgabn der Gesellschaft zu dienen. Aufgabe der Gesellschaft ist es, betriebliche, außerbetriebliche und schulische Ausbildungs-, und Beschäftigungsplätze einzurichten und zu unterhalten, sowie Beratungen in Fragen der Erziehung und Erziehungshilfen während der Berufsvorbereitung, Berufsbildung und Berufstätigkeit zur Verfügung zu stellen. Eine weitere Aufgabe besteht darin, die Integration von Personengruppen, die von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind, in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Einreichung des Zwecks geeignet erscheinen. Sie kann ich insbesondere auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen und solche erwerben. Die Gesellschaft hat der Zusammenarbeit mit Betriebn der Selbstverwaltungswirtschaft den Vorgang einzuräumen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henrichs GmbH ist am 13.05.2024 durch das Amtsgericht Bochum eröffnet worden. Im Zuge der Eröffnung sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt ist. Die Schuldnerin ist über die Verfügung über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters berechtigt. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; der Verwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der vorläufige Insolvenzverwalter sein Amt bis zum 31.07.2025 ausgeübt. Das verwaltete Vermögen belief sich auf 236.332,03 €. Auf Grundlage dieser Wertermittlung hat das Gericht die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Regelvergütung wurde auf 90 % des Regelsatzes erhöht, was einem Betrag von 32.017,41 € entspricht. Der Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin ist Rechtsanwalt Günter Oenning. Gegen die Festsetzung der Vergütung steht dem Verwalter, der Schuldnerin sowie den Insolvenzgläubigern die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der "Henrichs" GmbH ist am 01.08.2024 um 09:39 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 07.05.2024. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 13.05.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer zum vorläufigen Ins…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der "Henrichs" GmbH ist am 01.08.2024 um 09:39 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 07.05.2024. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 13.05.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Dieser ist nun auch als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 19.09.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 31.10.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 04.10.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Das Verfahren befindet sich im laufenden Stadium der Forderungsprüfung und Berichterstattung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 387/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 7753 eingetragenen "Henrichs" GmbH, Gastronomische Konzepte, Personalentwicklung und berufliche Bildung., Am Heerbusch 71, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch den G…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 387/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 7753 eingetragenen "Henrichs" GmbH, Gastronomische Konzepte, Personalentwicklung und berufliche Bildung., Am Heerbusch 71, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Lübbert, Seydlitzstr. 39, 44263 Dortmund
Geschäftszweig: Betrieb von gastronomischen Einrichtungen wie Restaurants, Bars, Kantinen, Hotels, Catering und Einrichtungen die geeignet sind, den Aufgaben der Gesellschaft zu dienen
ist am 13.05.2024, um 14:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Wittener Straße 56, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 387/24
Amtsgericht Bochum, 13.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 387/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 7753 eingetragenen "Henrichs" GmbH, Gastronomische Konzepte, Personalentwicklung und berufliche Bildung., Am Heerbusch 71, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Gesc…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 387/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 7753 eingetragenen "Henrichs" GmbH, Gastronomische Konzepte, Personalentwicklung und berufliche Bildung., Am Heerbusch 71, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Lübbert, Seydlitzstr. 39, 44263 Dortmund
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Günter Oenning, Castroper Str. 276, 44791 Bochum
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Wittener Straße 56, 44789 Bochum wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Endbetrag xxx €
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 13.05.2024 bis zum 31.07.2025 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 236.332,03 €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 35.574,90 €. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 8 893,73 € zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 1.400,00 €. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 90 % und damit auf den Betrag von 32.017,41 € gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 26.11.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bochum statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 eingesehen werden.
80 IN 387/24
Amtsgericht Bochum, 26.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 387/24
80 IN 387/24
AMTSGERICHT BOCHUM
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 7753 eingetragenen "Henrichs" GmbH, Gastronomische Konzepte, Personalentwicklung und berufliche Bildung., Am Heerbusch 71, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 387/24
80 IN 387/24
AMTSGERICHT BOCHUM
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 7753 eingetragenen "Henrichs" GmbH, Gastronomische Konzepte, Personalentwicklung und berufliche Bildung., Am Heerbusch 71, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Lübbert, Seydlitzstr. 39, 44263 Dortmund
Geschäftszweig: Betrieb von gastronomischen Einrichtungen wie Restaurants, Bars, Kantinen, Hotels, Catering und Einrichtungen die geeignet sind, den Aufgaben der Gesellschaft zu dienen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.08.2024, um 09:39 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Wittener Straße 56, 44789 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 31.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 04.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Bochum, 01.08.2024
Amtsgericht
Formann
Richterin am Amtsgericht
80 IN 387/24
Bochum, 01.08.2024
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