Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 3833
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herbARium med GmbH & Co. KG
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRA 3833
EUID
DER2404.HRA3833
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
259 IN 42/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dorothee Madsen
Adresse
Lübkestraße 3, 44141 Dortmund
Termine & Fristen
Aufhebung
28.05.2026 , 19:31 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der herbARium med GmbH & Co. KG ist nach Vollzug der Schlussverteilung am 28.05.2026 aufgehoben worden. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3833 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die GmbH & Co. KG durch die herbarium med VerwaltungsGmbH GmbH, die im Handelsregister unter HRB 8114 geführt wird. Als Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dorothee Madsen bestellt. Die Verfahrensbevollmächtigten sind die Rechtsanwälte StreitbörgerPartGmbB. Gegen den Beschluss der Aufhebung steht dem Schuldner sowie jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist zur Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 42/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3833 eingetragenen herbARium med GmbH & Co. KG, Werler Straße 107, 59063 Hamm, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 42/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3833 eingetragenen herbARium med GmbH & Co. KG, Werler Straße 107, 59063 Hamm, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 8114 eingetragene herbarium med VerwaltungsGmbH GmbH, Werler Straße 107, 59063 Hamm, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Klement, Langendreerstr,. 54, 44892 Bochum,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte StreitbörgerPartGmbB, Heßlerstraße 40, 59065 Hamm
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Lübkestraße 3, 44141 Dortmund
wird heute, am 28.05.2026, um 19:31 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
259 IN 42/17
Amtsgericht Dortmund, 28.05.2026
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