Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Herbert Frisch Transporte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bahnstraße 70, 40764 Langenfeld
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 89752
EUID
DER1101.HRB89752
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 60/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt
Adresse
Rheinort 1, 40213 Düsseldorf
Telefon
0211/8622550
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.03.2024 , 11:53 Uhr
Eröffnung
01.06.2024 , 09:58 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.07.2024
Einsichtnahme Unterlagen
26.07.2024
Berichtstermin
09.08.2024
Prüfungstermin
09.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Logistik sowie genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Gütertransporte aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herbert Frisch Transporte GmbH ist am 01.06.2024 um 09:58 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 12.03.2024 bei Gericht eingegangen. Bereits am 12.03.2024 waren vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Durch Beschluss vom selben Tag wurde Herr Dr. Holzmann entpflichtet und Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ist Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 19.07.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.08.2024. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 26.07.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am 09.08.2024 bei Gericht eingehen. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 60/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89752 eingetragenen Herbert Frisch Transporte GmbH, Bahnstr. 70, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andrea…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 60/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89752 eingetragenen Herbert Frisch Transporte GmbH, Bahnstr. 70, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Krüger,
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
- in Abänderung des Beschlusses von heute und unter Entpflichtung von Rechtsanwalt Dr. Holzmann aus seinem Amt -
Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, Rheinort 1, 40213 Düsseldorf, Tel.: 0211/8622550 , Fax 02118989150 bestellt.
Im Übrigen bleibt der Beschluss von heute unverändert bestehen.
500 IN 60/24
Amtsgericht Düsseldorf, 12.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 60/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89752 eingetragenen Herbert Frisch Transporte GmbH, Bahnstr. 70, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andrea…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 60/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89752 eingetragenen Herbert Frisch Transporte GmbH, Bahnstr. 70, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Krüger,
ist am 12.03.2024, um 11:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 60/24
Amtsgericht Düsseldorf, 12.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 60/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89752 eingetragenen Herbert Frisch Transporte GmbH, Bahnstr. 70, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Krüger,
wird wegen Zahlungsunfähig…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 60/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89752 eingetragenen Herbert Frisch Transporte GmbH, Bahnstr. 70, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Krüger,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2024, um 09:58 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, Rheinort 1, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 26.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
500 IN 60/24
Düsseldorf, 01.06.2024
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