Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hergenröther & Scherbaum GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Leitengraben 3, 97084 Würzburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Würzburg HRB 11678
EUID
DED4708V.HRB11678
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 112/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Matthias Reinel
Termine & Fristen
Schlusstermin
22.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Unternehmens für Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hergenröther & Scherbaum GmbH ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Matthias Reinel ist als Insolvenzverwalter bestellt. Mit Zustimmung des Gerichts findet die Schlussverteilung statt. Eine Verteilungsmasse in Höhe von 158.396,89 EUR ist vorhanden. Forderungen gemäß § 38 InsO sind in Höhe von 279.531,64 EUR festgestellt. Vorrangig sind die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Würzburg niedergelegt. Ein Schlusstermin gemäß § 197 InsO ist im schriftlichen Verfahren angesetzt, wobei Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bis einschließlich 22.06.2026 erhoben werden können. Die Entscheidung über die Vornahme der Schlussverteilung ist am 11.05.2026 ergangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 112/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Hergenröther & Scherbaum GmbH, Leitengraben 3, 97084 Würzburg,
findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Zu berücksichtigen sind das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, (restliche) Gerichtskosten sowie gegebenenfalls anfallend…
IN 112/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Hergenröther & Scherbaum GmbH, Leitengraben 3, 97084 Würzburg,
findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Zu berücksichtigen sind das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, (restliche) Gerichtskosten sowie gegebenenfalls anfallende Kontoführungsgebühren und Verwahrentgelte. Eine Verteilungsmasse ist in Höhe von 158.396,89 EUR vorhanden. Forderungen gemäß § 38 InsO sind in Höhe von 279.531,64 EUR festgestellt.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Würzburg -Insolvenzgericht- Ottostraße 5, 97070 Würzburg, Geschäftszeichen: IN 112/19 niedergelegt.
mitgeteilt durch Rechtsanwalt Matthias Reinel als Insolvenzverwalter
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht -, 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 112/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hergenröther & Scherbaum GmbH, Leitengraben 3, 97084 Würzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Hergenröther Julian und Scherbaum Daniel Tim
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11678
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtig…
IN 112/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hergenröther & Scherbaum GmbH, Leitengraben 3, 97084 Würzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Hergenröther Julian und Scherbaum Daniel Tim
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11678
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Gz.: 000054-19/ST/ST
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung zu den Anträgen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.06.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 112/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hergenröther & Scherbaum GmbH, Leitengraben 3, 97084 Würzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Hergenröther Julian und Scherbaum Daniel Tim
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11678
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtig…
IN 112/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hergenröther & Scherbaum GmbH, Leitengraben 3, 97084 Würzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Hergenröther Julian und Scherbaum Daniel Tim
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11678
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Gz.: 000054-19/ST/ST
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24-29 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 17.09.2024
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