Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Herkules-Resotec Elektronik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Eisenstraße 7, 34225 Baunatal
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 5446
EUID
DEM1607.HRB5446
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 108/24 e
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.04.2024 , 08:30 Uhr
Eröffnung
01.07.2024 , 10:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.07.2024
Berichtstermin
20.08.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
13.08.2025
Prüfungstermin
28.11.2025
Prüfungstermin
08.05.2026
Schlusstermin
17.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Software sowie von elektronischen Baugruppen, Geräten und Systemen. Das Unternehmen erbringt in dem genannten Bereich auch Dienstleistungen am Markt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH ist am 01.07.2024 eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war zuvor Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko bestellt worden, der auch als endgültiger Insolvenzverwalter fungiert. Im Rahmen des Verfahrens wurden mehrere Prüfungstermine für nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die Stichtage auf den 13.08.2025, den 28.11.2025, den 08.05.2026 und schließlich den 17.07.2026 festgelegt wurden. Die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie die eines Gläubigerausschussmitglieds sind durch Beschluss festgesetzt worden. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Schlussverteilung; der verfügbare Massebestand beträgt 3.734.832,79 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 4.005.069,84 EUR. Der Schlusstermin ist auf den 17.07.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH ist am 01.07.2024 eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war zunächst Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko bestellt worden, der auch als endgültiger Insolvenzverwalter fungiert. Im Rahmen des Verfahrens wurden mehrere Prüfungsterm…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH ist am 01.07.2024 eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war zunächst Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko bestellt worden, der auch als endgültiger Insolvenzverwalter fungiert. Im Rahmen des Verfahrens wurden mehrere Prüfungstermine für nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die Stichtage auf den 13.08.2025, den 28.11.2025, den 08.05.2026 und schließlich den 17.07.2026 festgelegt wurden. Die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie die eines Gläubigerausschussmitglieds (Agentur für Arbeit Gießen) wurde durch Beschluss des Gerichts festgesetzt. Das Verfahren befindet sich aktuell im Stadium der Schlussverteilung. Der verfügbare Massebestand beträgt 3.734.832,79 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von bis zu 4.281.270,23 EUR berücksichtigt worden. Das Schlussverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 108/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, GF. d. Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Am Lerchenberg 59, 21388 Soderstorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich…
666 IN 108/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, GF. d. Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Am Lerchenberg 59, 21388 Soderstorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 108/24 e. In dem Insolvenzverfahren Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, GF. d. Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Am Lerchenberg 59, 21388 Soderstorf, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters du…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 108/24 e. In dem Insolvenzverfahren Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, GF. d. Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Am Lerchenberg 59, 21388 Soderstorf, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 28.04.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 108/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, GF. d. Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Am Lerchenberg 59, 21388 Soderstorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich…
666 IN 108/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, GF. d. Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Am Lerchenberg 59, 21388 Soderstorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 13.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 108/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, (Geschäftsführer), ist am 26.04.2024 um 09:50 Uhr gem. §21 Abs.2 Ziff.5. InsO eine Anordnung getroffen worden.
Der vollständige Beschluss…
666 IN 108/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, (Geschäftsführer), ist am 26.04.2024 um 09:50 Uhr gem. §21 Abs.2 Ziff.5. InsO eine Anordnung getroffen worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 26.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 108/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, (Geschäftsführer), ist am 23.04.2024 um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügun…
666 IN 108/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, (Geschäftsführer), ist am 23.04.2024 um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, 60570 Frankfurt am Main, Tel.: 069/27315612-0, Fax: 069/27315612-15, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 23.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, GF. d. Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Am Lerchenberg 59, 21388 Soderstorf, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, GF. d. Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Am Lerchenberg 59, 21388 Soderstorf, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 3.734.832,79 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 4.005.069,84 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 108/24 e, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 108/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, GF. d. Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Am Lerchenberg 59, 21388 Soderstorf, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzve…
666 IN 108/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, GF. d. Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Am Lerchenberg 59, 21388 Soderstorf, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 170 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenpauschale brutto festgestetzt mit Beschluss vom 04.12.2025
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Es wird ein Zuschlag in Höhe von insgesamt 180 % geltend gemacht für Zuschlagsfaktoren wie Fortführung des Geschäftsbetriebs, Arbeitnehmerangelegenheiten, Bemühungen um eine übetragende Sanierung, Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten, Mehraufwand Gläubigerausschus und die hohe Anzahl an Gläubigerforderungen.
Demgegenüber steht ein Abschlag in Höhe von 10 % für die vorläufige Insolvenzverwaltung.
Sodass hier zusammenfassen dein Gesamtzuschlag in Höhe von 170 % beantragt ist.
Gemessen an der tatsächlichen Schwierigkeit und dem Umfang des Verfahrens besteht von Seiten des Gericht Einverständnis hinsichtlich der Zuschlagsfaktoren der Höhe und den Gründen nach.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 108/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, GF. d. Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Am Lerchenberg 59, 21388 Soderstorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussve…
666 IN 108/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, GF. d. Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Am Lerchenberg 59, 21388 Soderstorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 17.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 108/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 23.04.2023 um 08:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltun…
666 IN 108/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 23.04.2023 um 08:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 29.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 108/24 e: Über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2024 um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, 60570 Frankfurt am …
666 IN 108/24 e: Über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2024 um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, 60570 Frankfurt am Main, Tel.: 069/27315612-0, Fax: 069/27315612-15, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.07.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 20.08.2024, 11:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Der Insolvenzverwalter hat die folgenden Anträge gestellt:
Für den Fall, dass die Gläubigerversammlung die vorläufige Fortführung des Geschäftsbetriebs beschließen und keinen Gläubigerausschuss wählen sollte, wird der Gläubigerversammlung vorgeschlagen, folgenden weiteren Beschluss zu fassen:
* "Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, den Geschäftsbetrieb nach eigenem Ermessen einzustellen, sofern eine weitere Betriebsfortführung nicht mehr sinnvoll erscheint".
Für den Fall, dass die Gläubigerversammlung keinen Gläubigerausschuss wählen sollte, wird der Gläubigerversammlung gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO zudem vorgeschlagen, folgenden weiteren Beschluss zu fassen:
* "Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, das Unternehmen der Schuldnerin im Ganzen oder in Teilen zu veräußern. Dies gilt auch im Falle der Veräußerung an einen im Sinne von § 162 InsO besonders interessierten Erwerber".
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 108/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, GF. d. Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Am Lerchenberg 59, 21388 Soderstorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich…
666 IN 108/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, GF. d. Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Am Lerchenberg 59, 21388 Soderstorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 30.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 108/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, GF. d. Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Am Lerchenberg 59, 21388 Soderstorf, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglie…
666 IN 108/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, GF. d. Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Am Lerchenberg 59, 21388 Soderstorf, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Agentur für Arbeit Gießen, hier vertr. d. Herrn Timo Weber festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.06.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Agentur für Arbeit Gießen, hier vertr. d. Herrn Timo Weber die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 160,00 EUR zugrunde.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, GF. d. Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Am Lerchenberg 59, 21388 Soderstorf, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, GF. d. Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Am Lerchenberg 59, 21388 Soderstorf, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 3.734.832,79 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 4.281.270,23 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 108/24 e, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
01.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 108/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, GF. d. Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Am Lerchenberg 59, 21388 Soderstorf, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Ins…
666 IN 108/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Eisenstraße 7, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 5446), vertr. d.: Peter Morla, GF. d. Herkules-Resotec Elektronik GmbH, Am Lerchenberg 59, 21388 Soderstorf, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 130 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 6.411.838,01 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 3.759.558,45 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 35 %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.
e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von ca. 8 % ergibt.
2. Auf Grund der seitens des vorläufigen Insolvenzverwalters im Bereich der Betriebsfortführung, der Arbeitnehmerangelengeitenn / Insolvenzgeldvorfinanzierung, der Sanierungsbemühungen, der erheblichen Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten und der Zusammenarbeit mit dem (vor-)vorläufigen Gläubigerausschuss geleisteten Mehrarbeit sowie unter Berücksichtigung des Degressionsausgleiches ist eine Erhöhung um 130 % anmessen und gerechtfertigt
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 16.10.2024
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