Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
hero projektentwicklungs oHG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
OHG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Sandstraße 3, 32832 Augustdorf
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRA 5071
EUID
DER2307.HRA5071
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 122/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Schmidt
Adresse
Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
05.06.2026
Einsichtnahme
12.06.2026
Prüfungstermin
26.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Detmold hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der hero projektentwicklungs oHG angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 5071 eingetragen und betreibt die Entwicklung und Betreuung von Bauherren bei der Errichtung und Verwaltung von Wohngebäuden. Gesetzlich vertreten werden die persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Henry Peters und Herrn Roland Peters. Der Rechtsanwalt Martin Schmidt ist als Insolvenzverwalter bestellt. Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 12.06.2026 zur Einsicht niedergelegt. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 26.06.2026. An diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 122/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 5071 eingetragenen hero projektentwicklungs oHG, Schlingweg 5, 32832 Augustdorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Henry Peters, Schl…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 122/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 5071 eingetragenen hero projektentwicklungs oHG, Schlingweg 5, 32832 Augustdorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Henry Peters, Schlingweg 5, 32832 Augustdorf und Herrn Roland Peters, Schlingweg 5, 32832 Augustdorf
Geschäftszweig: Entwicklung und Betreuung von Bauherren bei der Errichtung und Verwaltung von Wohngebäuden
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 26.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 122/24
Amtsgericht Detmold, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 122/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 5071 eingetragenen hero projektentwicklungs oHG, Schlingweg 5, 32832 Augustdorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Henry Peters und Roland …
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 122/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 5071 eingetragenen hero projektentwicklungs oHG, Schlingweg 5, 32832 Augustdorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Henry Peters und Roland Peters
Geschäftszweig: Entwicklung und Betreuung von Bauherren bei der Errichtung und Verwaltung von Wohngebäuden
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... € ... €
Endbetrag ... €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 12.12.2024 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
A.
Berechnungsmasse
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Der Berechnungswert gemäß § 1 InsVV ergibt sich nach der Auswertung der Insolvenzbuchhaltung vom 03.07.2026 aus der Summe von folgenden Positionen:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.643,94 €
Erwarteter Zufluss aus Vorsteuer Vorläufige Verwaltervergütung (100 %) 726,17 €
Summe der Einnahmen: 8.370,11 €
B.
Regelvergütung
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach ... € (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 2 Gläubigern auf ... €.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
C.
Externe Dienstleister; Verträge nach § 4 Abs. 1 S. 3 InsVV
Der Insolvenzverwalter hat zur Erfüllung seiner Aufgaben keine Personen zulasten der Masse beschäftigt.
D.
Zu- und Abschläge
Durch §§ 63 Abs. 1 S. 3 InsO, 3 InsVV wird vorgegeben, dass bei der Vergütungsfestsetzung dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters durch Abweichungen vom Regelsatz in Gestalt von Zu- und Abschlägen Rechnung getragen werden soll.
I.
Zuschläge
Sachverhalte, für die eine Zuschlagsgewährung in Betracht zu ziehen wäre, wurden weder vorgetragen noch sind solche anhand der Schlussrechnung erkennbar.
II.
Abschläge
In diesem Verfahren liegen keine abschlagswürdigen Sachverhalte vor.
E.
Angemessene Vergütung/Gesamtvergütungssatz
Aufgrund einer wertenden Gesamtschau der vorgenannten Umstände verbleibt es bei der Regelvergütung.
F.
Auslagen
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Nach seiner Wahl kann der Verwalter bestimmen, ob er seine Auslagen für das Verfahren im Wege des Einzelnachweises oder unter Inanspruchnahme der Pauschalierung nach § 8 Abs. 3 InsVV geltend machen will.
Anstelle eines Einzelnachweises hat der Verwalter vorliegend pauschal abgerechnet.
Danach erhält der Verwalter gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 InsVV als Auslagenpauschale für das erste Jahr 15 % der Regelvergütung, danach 10 %, und zwar für jedes (angefangene) Jahr. Bezugsgröße für die Berechnung der Auslagenpauschale ist die Regelvergütung im Sinne von § 2 InsVV. Infolgedessen sind Zu- und Abschläge bei der Berechnung der Auslagenpauschale nicht zu berücksichtigen.
Die Auslagenpauschale ist auf eine absolute Höhe von 350 € je angefangenen Monat der Tätigkeit begrenzt. Zusätzlich darf die Pauschale gemäß § 8 Abs. 3 S. 2 InsVV 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der pauschalierte Auslagenersatz nach § 8 Abs. 3 InsVV beträgt demnach ... €.
G.
Umsatzsteuer/Vorsteuererstattung
Zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen ist ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen (§ 7 InsVV).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Detmold statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, eingesehen werden.
10 IN 122/24
Amtsgericht Detmold, 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 122/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 5071 eingetragenen hero projektentwicklungs oHG, Schlingweg 5, 32832 Augustdorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Henry Peters und Roland …
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 122/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 5071 eingetragenen hero projektentwicklungs oHG, Schlingweg 5, 32832 Augustdorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Henry Peters und Roland Peters,
Geschäftszweig: Entwicklung und Betreuung von Bauherren bei der Errichtung und Verwaltung von Wohngebäuden
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
27.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 122/24
Amtsgericht Detmold, 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 122/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 5071 eingetragenen hero projektentwicklungs oHG, Schlingweg 5, 32832 Augustdorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Henry Peters und Roland …
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 122/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 5071 eingetragenen hero projektentwicklungs oHG, Schlingweg 5, 32832 Augustdorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Henry Peters und Roland Peters
Geschäftszweig: Entwicklung und Betreuung von Bauherren bei der Errichtung und Verwaltung von Wohngebäuden
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 200,00 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 740,89 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
10 IN 122/24
Amtsgericht Detmold, 14.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.