Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 7676
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Insolvenzprofil
Herzblut Floristen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Markt 14, 52349 Düren
Handelsregister
Amtsgericht Düren HRB 7676
EUID
DER3103.HRB7676
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 189/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christoph Nüsser
Adresse
August-Klotz-Str. 2, 52349 Düren
Termine & Fristen
Antragstellung
04.10.2024
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.02.2025 , 09:12 Uhr
Aufhebung Sicherungsmaßnahmen
05.05.2026
Abweisung mangels Masse
24.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Einzelhandel mit Blumen und Accessoires.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herzblut Floristen GmbH ist Gegenstand mehrerer Beschlüsse des Amtsgerichts Aachen. Zunächst wurde am 26.02.2025 um 09:12 Uhr ein Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet und vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Nüsser bestellt, wobei Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit dessen Zustimmung wirksam sind und Zahlungen an die Schuldnerin untersagt wurden. Am 04.10.2024 war bereits ein Antrag der Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse eingegangen. Dieser Antrag ist am 24.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, da das Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken und kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wurde. Die Kosten trägt die Schuldnerin. Im weiteren Verlauf sind die am 26.02.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 05.05.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 189/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7676 eingetragenen Herzblut Floristen GmbH, Markt 14, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kevin Haupt,
Geschäftszweig: Handel mit Blu…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 189/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7676 eingetragenen Herzblut Floristen GmbH, Markt 14, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kevin Haupt,
Geschäftszweig: Handel mit Blumen und Accessoires
sind die am 26.02.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 05.05.2026 aufgehoben worden.
93 IN 189/24
Amtsgericht Aachen, 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 189/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7676 eingetragenen Herzblut Floristen GmbH, Markt 14, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kevin Haupt,
Geschäftszweig: Handel mit Blu…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 189/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7676 eingetragenen Herzblut Floristen GmbH, Markt 14, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kevin Haupt,
Geschäftszweig: Handel mit Blumen und Accessoires
ist am 26.02.2025, um 09:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Nüsser, August-Klotz-Str. 2, 52349 Düren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 189/24
Amtsgericht Aachen, 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 189/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7676 eingetragenen Herzblut Floristen GmbH, Markt 14, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kevin Haupt,
Geschäftszweig: Handel mit Blu…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 189/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7676 eingetragenen Herzblut Floristen GmbH, Markt 14, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kevin Haupt,
Geschäftszweig: Handel mit Blumen und Accessoires
wird der am 04.10.2024 eingegangene Antrag der Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Christoph Nüsser, August-Klotz-Str. 2, 52349 Düren vom 30.04.2026.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Auch sind der Schuldnerin die Kosten des Insolvenzverfahrens nicht gestundet worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Amtsgericht Aachen, 24.06.2026
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