Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heuer Bauunternehmen Beton- und Natursteinwerk GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 110044
EUID
DEP2408.HRB110044
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 8/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann
Termine & Fristen
Schlusstermin
19.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heuer Bauunternehmen Beton- und Natursteinwerk GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann, hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Die Berechnungsmasse beträgt 504.988,51 EUR. Die Vergütung wurde unter Berücksichtigung schwieriger Steuersachverhalte, streitiger Ansprüche, einer hohen Insolvenzquote und einer langen Verfahrensdauer von ca. 64 Monaten festgesetzt. Zustellungskosten in Höhe von 243,60 EUR nebst Umsatzsteuer wurden anerkannt. Das Insolvenzgericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der Schlusstermin ist für den 19.11.2025 angesetzt. In diesem Termin sollen nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, die Schlussrechnung erörtert, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben und über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse entschieden werden. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Termin zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 8/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heuer Bauunternehmen Beton- und Natursteinwerk GmbH, Neissestr. 2, 31089 Duingen (AG Hildesheim, HRB 110044), vertr. d.: 1. Wolfgang Heuer, Rostocker Str. 9, 31089 Duingen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Werner Heuer, Neissestr. 2a, 31089 Duingen, (Geschäf…
51 IN 8/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heuer Bauunternehmen Beton- und Natursteinwerk GmbH, Neissestr. 2, 31089 Duingen (AG Hildesheim, HRB 110044), vertr. d.: 1. Wolfgang Heuer, Rostocker Str. 9, 31089 Duingen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Werner Heuer, Neissestr. 2a, 31089 Duingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hildesheim, 05.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 8/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heuer Bauunternehmen Beton- und Natursteinwerk GmbH, Neissestr. 2, 31089 Duingen (AG Hildesheim, HRB 110044), vertr. d.: 1. Wolfgang Heuer, Rostocker Str. 9, 31089 Duingen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Werner Heuer, Neissestr. 2a, 31089 Duingen, (Geschäf…
51 IN 8/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heuer Bauunternehmen Beton- und Natursteinwerk GmbH, Neissestr. 2, 31089 Duingen (AG Hildesheim, HRB 110044), vertr. d.: 1. Wolfgang Heuer, Rostocker Str. 9, 31089 Duingen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Werner Heuer, Neissestr. 2a, 31089 Duingen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 110 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 504.988,51 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Folgende Erhöhungstatbestände liegen vor und sind zur Erzielung einer dem Aufwand entsprechenden Vergütung zu berücksichtigen:
Neben der Bearbeitung schwieriger Steuersachverhalte war ein erheblicher Arbeitsaufwand bei der Durchsetzung streitiger Ansprüche erforderlich.
So führten die Bemühungen des Verwalters vorliegend zu einem wesentlichen Erfolg in Gestalt einer hohen Insolvenzquote.
Letztendlich war auch die lange Verfahrensdauer von ca.64 Monaten zu berücksichtigen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 243,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 87 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 27.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 8/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heuer Bauunternehmen Beton- und Natursteinwerk GmbH, Neissestr. 2, 31089 Duingen (AG Hildesheim, HRB 110044), vertr. d.: 1. Wolfgang Heuer, Rostocker Str. 9, 31089 Duingen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Werner Heuer, Neissestr. 2a, 31089 Duingen, (Geschäf…
51 IN 8/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heuer Bauunternehmen Beton- und Natursteinwerk GmbH, Neissestr. 2, 31089 Duingen (AG Hildesheim, HRB 110044), vertr. d.: 1. Wolfgang Heuer, Rostocker Str. 9, 31089 Duingen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Werner Heuer, Neissestr. 2a, 31089 Duingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
19.11.2025.
Der Termin dient der
a) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 27.08.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.