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Insolvenzprofil
Heukamp GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ostenwalderstraße 16, 48477 Hörstel
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRA 5986
EUID
DER2706.HRA5986
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
88 IN 31/19
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
23.05.2024
Prüfungstermin
09.09.2024
Fristende Stellungnahme
22.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heukamp GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Zunächst wurde die Prüfung nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 23.05.2024 festgelegt war. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dirk Hofschulte festgesetzt. Später erfolgte die Festsetzung der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters sowie die Zustimmung des Gerichts zur Schlussverteilung. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO beliefen sich auf 872.760,30 EUR, wofür ein Verteilungsbetrag von 457.701,00 EUR bereitstand, was einer Quote von etwa 52 % entspricht. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase des Schlusstermins, bei dem Beteiligten bis zum 22.01.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis erhalten.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heukamp GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, wurde bestellt und seine Vergütung sowie die des endgültigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Es fanden Prüfungsverfahren für nachträglich ang…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heukamp GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, wurde bestellt und seine Vergütung sowie die des endgültigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Es fanden Prüfungsverfahren für nachträglich angemeldete Forderungen statt, wobei der letzte bekannte Prüfungsstichtag der 09.09.2024 war. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO belaufen sich auf 872.760,30 EUR, wovon ein Betrag von 457.701,00 EUR zur Verfügung steht, was einer Quote von etwa 52 % entspricht. Die Durchführung des Schlusstermins wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet; Beteiligten können bis zum 22.01.2026 Stellung zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 31/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 5986 eingetragenen Heukamp GmbH & Co. KG, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregist…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 31/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 5986 eingetragenen Heukamp GmbH & Co. KG, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5718 eingetragene Heukamp GmbH, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Heukamp, Langenhorstweg 2, 48477 Hörstel,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit der zu prüfenden Forderung und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt.
88 IN 31/19
Amtsgericht Münster, 02.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 31/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 5986 eingetragenen Heukamp GmbH & Co. KG, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregist…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 31/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 5986 eingetragenen Heukamp GmbH & Co. KG, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5718 eingetragene Heukamp GmbH, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Heukamp, Langenhorstweg 2, 48477 Hörstel,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Die Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Vergütung beträgt 1.320.240,90 EUR Es ist die Regelvergütung gem. §§ 10, 11, 2 Abs. 2 S. 1 InsVV festgesetzt worden.
Es wurden zusätzlich Zuschläge für folgende Tätigkeiten während des vorläufigen Insolvenzverfahrens festgesetzt:
- Betriebsfortführung (13 Verkaufsstellen und eine Backstube; Übernahme der Kalkulation und Controlling ausschließlich durch Insolvenzverwalter) = 96 %
- Bemühungen um Auffanglösung (übertragende Sanierung) = 100 %
- Vorfinanzierung Insolvenzgeld (149 Mitarbeiter) = 30 %
Die Auslagen sind pauschaliert auf Grundlage des § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt worden.
Ferner ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B eingesehen werden.
88 IN 31/19
Amtsgericht Münster, 11.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 31/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 5986 eingetragenen Heukamp GmbH & Co. KG, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregist…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 31/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 5986 eingetragenen Heukamp GmbH & Co. KG, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5718 eingetragene Heukamp GmbH, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Heukamp, Langenhorstweg 2, 48477 Hörstel,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO 872.760,30 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 457.701,00 EUR zur Verfügung.
Die Insolvenzgläubiger können somit mit einer Quote von etwa 52 % auf ihre Forderung rechnen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
88 IN 31/19
Amtsgericht Münster, 11.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 31/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 5986 eingetragenen Heukamp GmbH & Co. KG, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregist…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 31/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 5986 eingetragenen Heukamp GmbH & Co. KG, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5718 eingetragene Heukamp GmbH, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Heukamp, Langenhorstweg 2, 48477 Hörstel,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung beträgt 1.049.394,56 EUR.
Es ist die Regelvergütung gem. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV festgesetzt worden.
Es wurden Zuschläge für folgende Tätigkeiten während des Insolvenzverfahrens beantragt und antragsgemäß festgesetzt:
- Umsetzung um Auffanglösung (übertragende Sanierung) = 30 %
- Vermittlung von Mitarbeitern = 20 %
- Realisierung von Ansprüchen gegenüber der Geschäftsführerin (Sabine Heukamp) = 20 %
Die Auslagen sind pauschaliert auf Grundlage des § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt worden.
Ferner ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV festgesetzt worden.
Die für die Übertragung der Zustellung entstandenen Auslagen wurden ebenfalls antragsgemäß festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss mit den festgesetzten Beträgen kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B eingesehen werden.
88 IN 31/19
Amtsgericht Münster, 11.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 31/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 5986 eingetragenen Heukamp GmbH & Co. KG, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregist…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 31/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 5986 eingetragenen Heukamp GmbH & Co. KG, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5718 eingetragene Heukamp GmbH, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Heukamp, Langenhorstweg 2, 48477 Hörstel,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dierksmeier, Gievenbecker Reihe 32a, 48147 Münster
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
22.01.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B aus.
88 IN 31/19
Amtsgericht Münster, 11.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 31/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 5986 eingetragenen Heukamp GmbH & Co. KG, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregist…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 31/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 5986 eingetragenen Heukamp GmbH & Co. KG, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5718 eingetragene Heukamp GmbH, Ostenwalder Straße 16, 48477 Hörstel, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Heukamp, Langenhorstweg 2, 48477 Hörstel,
soll die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 116 im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt.
88 IN 31/19
Amtsgericht Münster, 19.08.2024
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