Handel mit sowie Vermietung von Anschlagmitteln, Hebezeugen, Lastaufnahmemitteln, Last- und Zurr-Mitteln sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden - auch artverwandten - Geschäfte und Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hezutec Gesellschaft für Hebe- und Zurrtechnik mbH ist am 23.02.2023 mit der Bestellung von Nicolas Rebel zum vorläufigen Insolvenzverwalter eingeleitet worden. Es sind vorläufige Maßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet worden, die einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt für Verfügungen der Schuldnerin vorsehen. Das Insolvenzverfahren ist am 22.04.2024 eröffnet worden. Nicolas Rebel ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 04.06.2024. Ein gemeinsamer Termin für die Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie der Prüfungstermin für angemeldete Forderungen ist auf den 16.07.2024 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 206/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hezutec Gesellschaft für Hebe- und Zurrtechnik mbH, Bahnhofstraße 17 a, 02692 Obergurig, Amtsgericht Dresden , HRB 11675
vertreten durch den Geschäftsführer Max Jablonski
- wurde am 23.02.2023 um…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 206/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hezutec Gesellschaft für Hebe- und Zurrtechnik mbH, Bahnhofstraße 17 a, 02692 Obergurig, Amtsgericht Dresden , HRB 11675
vertreten durch den Geschäftsführer Max Jablonski
- wurde am 23.02.2023 um 14:51 Uhr Nicolas Rebel, Königstraße 17, 01097 Dresden, Email geschäftlich insodresden@whitecase.com, Telefax 0351 20536 79, Telefon geschäftlich 0351 20536 0, Website inso.whitecase.com zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/542 IN 206/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hezutec Gesellschaft für Hebe- und Zurrtechnik mbH, Bahnhofstraße 17 a, 02692 Obergurig, Amtsgericht Dresden , HRB 11675
vertreten durch den Geschäftsführer Max Jablonski
- wurde am 22.04.2024 um 15:45…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/542 IN 206/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hezutec Gesellschaft für Hebe- und Zurrtechnik mbH, Bahnhofstraße 17 a, 02692 Obergurig, Amtsgericht Dresden , HRB 11675
vertreten durch den Geschäftsführer Max Jablonski
- wurde am 22.04.2024 um 15:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Nicolas Rebel, Königstraße 17, 01097 Dresden, Email geschäftlich: insodresden@whitecase.com Telefax: 0351 20536 79 Telefon geschäftlich: 0351 20536 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 04.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 16.07.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 16.07.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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