Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HFBRO 2021.4 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Kanal 2 - 4, 49549 Ladbergen
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 9409
EUID
DER2706.HRB9409
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
77 IN 37/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Helmut Ferdinand Brodowski
Adresse
Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
01.03.2024 , 10:45 Uhr
Prüfungsstichtag
10.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Handel aller Art, insbesondere der Export von Investitionsgütern, die Exportberatung, Exportabwicklung, die Erbringung von Logistikdienstleistungen, die Projektentwicklung, die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Krisenberatung für Unternehmen, die Beratung bei Firmenübernahmen, Sanierungen und Umschuldungen sowie die Zurverfügungstellung von Lieferantenkrediten im Rahmen der Abwicklung der Export- und sonstigen Handelsgeschäften (sogenannte Finetradinggeschäfte).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HFBRO 2021.4 GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Münster hat gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet. Für die Gläubigerversammlung am 01.03.2024 sind Beschlussfassungen über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß §§ 160, 161 InsO vorgesehen. Diese betreffen unter anderem die Zustimmung zur Prozessfinanzierung von Rechtsstreitigkeiten im Verfahren über das Vermögen von Dirk Oliver Haller, die Geltendmachung von Forderungen gegen Dritte (artis GmbH, DFT Trade Solutions AG, NTP Netherlands Trading Partners NTS) sowie die Beauftragung anwaltlicher Hilfe und eines Unternehmens für Wirtschaftsermittlungen. Die Kosten der Verfahren werden von den Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO-Gruppengesellschaften und Dirk Oliver Haller als Gesamtschuldner getragen. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HFBRO 2021.4 GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens sind mehrere Gläubigerversammlungen und Prüfungstermine anberaumt worden. Eine besondere Gläubigerversammlung wurde für den 01.03.2024 zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters angeordnet, daru…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HFBRO 2021.4 GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens sind mehrere Gläubigerversammlungen und Prüfungstermine anberaumt worden. Eine besondere Gläubigerversammlung wurde für den 01.03.2024 zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters angeordnet, darunter die Zustimmung zur Prozessfinanzierung von Rechtsstreitigkeiten und zur Geltendmachung von Forderungen gegen Dritte. Zudem ist der Verwalter ermächtigt worden, anwaltliche Hilfe und Wirtschaftsermittlungen in Anspruch zu nehmen. Ein weiterer Verfahrensschritt betrifft die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen (lfd. Nr. 11 bis 20) im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO. Der dafür maßgebliche Prüfungsstichtag ist der 10.02.2025, an dem ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen muss. Die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 37/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9409 eingetragenen HFBRO 2021.4 GmbH, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Am Kanal 2-4, 49549…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 37/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9409 eingetragenen HFBRO 2021.4 GmbH, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
1.
Zustimmung zur Prozessfinanzierung mehrerer Rechtsstreitigkeiten mit erheblichen Streitwerten im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dirk Oliver Haller (AG Münster - Az. 80 IN 41/22) mit der Ermächtigung zum Abschluss außergerichtlicher bzw. gerichtlicher Vergleiche und der Ermächtigung, den Instanzenzug zu beschreiten, sowie der Ermächtigung zur Entgegennahme und Akzeptanz von Verjährungseinredeverzichtserklärungen (siehe insoweit auch Tabelle als Anlage 1 zum Antrag).
Die Kosten tragen die Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO 2021.1 AG; HFBRO 2021.2 GmbH; HFBRO 2021.3 GmbH; HFBRO 2021.4 GmbH; HFBRO 2021.5 AG; HFBRO 2021.6 GmbH sowie Dirk Oliver Haller als Gesamtschuldner.
2.
Zustimmung zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung als Gesamtgläubiger der Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO 2021.2 GmbH; HFBRO 2021.3 GmbH; HFBRO 2021.4 GmbH und HFBRO 2021.6 von Ansprüchen mit erheblichem Streitwert gegen die artis GmbH in Höhe von 1.246.783,19 EUR, gegen die DFT Trade Solutions AG in Höhe von 163.102,20 EUR sowie gegen die NTP Netherlands Trading Partners NTS in Höhe von 457.147,88 EUR aus eigenem und abgetretenem Recht mit der Ermächtigung zum Abschluss außergerichtlicher und gerichtlicher Vergleiche und der Ermächtigung, den Instanzenzug zu beschreiten. Die Kosten tragen die Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO 2021.2 GmbH; HFBRO 2021.3 GmbH; HFBRO 2021.4 GmbH und HFBRO 2021.6 GmbH als Gesamtschuldner.
3.
Der Insolvenzverwalter wird zudem ermächtigt, für die außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung anwaltliche Hilfe durch ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Anspruch zu nehmen gegen Abschluss einer Vergütungsvereinbarung und Zahlung eines Stundensatzes von 310,00 EUR netto, mindestens jedoch einer Vergütung nach RVG.
4.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Unternehmen mit Wirtschaftsermittlungen gem. dem Angebot vom 14.1.2024 (PALADIN ASSOCIATES GmbH, München) zu beauftragen, um die Herkunft und Verwendung von Geldern innerhalb der Haller-Gruppe festzustellen. Er ist berechtigt, Masseverbindlichkeiten von maximal netto 60.000,00 EUR zu begründen.
Die Kosten tragen die Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO 2021.1 AG; HFBRO 2021.2 GmbH; HFBRO 2021.3; HFBRO 2021.4 GmbH; HFBRO 2021.5 AG; HFBRO 2021.6 GmbH sowie Dirk Oliver Haller als Gesamtschuldner;
bestimmt auf
Freitag, 01.03.2024, 10:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der Antrag auf Einberufung der besonderen Gläubigerversammlung vom 26.1.2024 kann beim Insolvenzgericht auf der Geschäftsstelle vollständig mit Anlagen auch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 37/21
Amtsgericht Münster, 31.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 37/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9409 eingetragenen HFBRO 2021.4 GmbH, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 49124 …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 37/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9409 eingetragenen HFBRO 2021.4 GmbH, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstraße 7, 49124 Georgsmarienhütte
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 11 bis lfd. Nr. 20 im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
77 IN 37/21
Amtsgericht Münster, 20.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 37/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9409 eingetragenen HFBRO 2021.4 GmbH, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Am Kanal 2-4, 49549…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 37/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9409 eingetragenen HFBRO 2021.4 GmbH, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Am Kanal 2-4, 49549 Ladbergen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zur Prozessfinanzierung mehrerer Rechtsstreitigkeiten mit erheblichen Streitwerten im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dirk Oliver Haller (AG Münster - Az. 80 IN 41/22) mit der Ermächtigung zum Abschluss außergerichtlicher bzw. gerichtlicher Vergleiche und der Ermächtigung, den Instanzenzug zu beschreiten, sowie der Ermächtigung zur Entgegennahme und Akzeptanz von Verjährungseinredeverzichtserklärungen gem. der Tabelle (Anlage 1 zum Antrag). Bei einer erfolgreichen Durchsetzung von Ansprüchen werden zunächst verauslagte Kosten erstattet. Hierzu dürfen die prozessualen Ansprüche aus den Verfahren Dirk Oliver Haller sicherheitshalber auch an die Prozessfinanzierer bzw. auch an die beauftragte Kanzlei, ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, abgetreten werden.
Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der denkbaren Kostenerstattungsansprüche der jeweiligen Gegenseite tragen die Insolvenzverfahren über die Vermögen der HFBRO 2021.1 AG; HFBRO 2021.2 GmbH; HFBRO 2021.3 GmbH; HFBRO 2021.4 GmbH; HFBRO 2021.5 AG; HFBRO 2021.6 GmbH sowie Dirk Oliver Haller als Gesamtschuldner.
Der Insolvenzverwalter wird zudem ermächtigt, für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche in dem Verfahren Dirk Oliver Haller anwaltliche Hilfe durch ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Anspruch zu nehmen gegen Abschluss einer Vergütungsvereinbarung und Zahlung eines Stundensatzes von 310,00 EUR netto, mindestens jedoch Vergütung nach RVG.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Firma Paladin Associates GmbH zu beauftragen Vermögensverschiebungen weiter aufzuklären und über den bereits zugesagten Rahmen von netto EUR 60.000,00 dafür ein weiteres Honorar von netto EUR 35.000,00 zu bezahlen;
bestimmt auf
Freitag, 06.12.2024, 10:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 31.10.2024 kann vollständig nebst Anlagen auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 37/21
Amtsgericht Münster, 06.11.2024
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