Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
hgx nachtexpress GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Leopoldsweg 2, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 15970
EUID
DEM1202.HRB15970
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
Aktenzeichen
61 IN 80/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Christiane Herweg
Adresse
Trakehner Strasse 7-9, 60487 Frankfurt am Main
Telefon
069-8509693-0
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
10.03.2025
Besondere Gläubigerversammlung
07.04.2025
Besondere Gläubigerversammlung
14.07.2025
Schlusstermin
09.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Express-Transportdienstleistungen, insbesondere die Zustellung und der Transport von Beförderungsgütern während der Nacht mit Ausnahme solcher Geschäfte, die eine Erlaubnis erforderlich machen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der hgx nachtexpress GmbH ist die Insolvenzverwalterin Christiane Herweg bestellt. Das Verfahren hat bereits wesentliche Phasen durchlaufen: Ein besonderer Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen fand am 10.03.2025 statt. Im Rahmen besonderer Gläubigerversammlungen wurden Beschlüsse zur Nichtverfolgung von Ansprüchen gegen den Gesellschafter Norman Christopher Keck (Stammeinlage und Gesellschafterverrechnungskonto) sowie gegen die HG Transportdienst GmbH am 07.04.2025 und gegen die Lastmile Courier EOOD & Co. KG am 14.0_2025 behandelt. Der verfügbare Massebestand beträgt 6.487,07 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 149.908,78 EUR. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Der Schlusstermin findet am 09.02.2026 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 80/23 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hgx nachtexpress GmbH, vertr.d.d.GF Christopher Keck, Leopoldsweg 2, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15970), vertr. d.: Norman Christopher Keck, als GF der hgx nachtexpress GmbH, Frankfurter Str. 68 a, 61231 Bad Nauheim, (Geschä…
61 IN 80/23 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hgx nachtexpress GmbH, vertr.d.d.GF Christopher Keck, Leopoldsweg 2, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15970), vertr. d.: Norman Christopher Keck, als GF der hgx nachtexpress GmbH, Frankfurter Str. 68 a, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 09.02.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 15.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 80/23 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hgx nachtexpress GmbH, vertr.d.d.GF Christopher Keck, Leopoldsweg 2, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15970), vertr. d.: Norman Christopher Keck, als GF der hgx nachtexpress GmbH, Frankfurter Str. 68 a, 61231 Bad Nauheim, (Geschä…
61 IN 80/23 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hgx nachtexpress GmbH, vertr.d.d.GF Christopher Keck, Leopoldsweg 2, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15970), vertr. d.: Norman Christopher Keck, als GF der hgx nachtexpress GmbH, Frankfurter Str. 68 a, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Es wird eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 14.07.2025 bestimmt.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über die Zustimmung, dass ein Anspruch auf Zahlung der offenen Forderung in Höhe von 6.802,83 Euro (RG-Nr. Bird-23-1 vom 17.04.2023) gegenüber der Lastmile Courier EOOD & Co. KG (vormals Lastmile Courier UG (haftungsbeschränkt)) nicht weiterverfolgt wird.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger gelten als erteilt, auch wenn bis zu dem Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 04.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 80/23 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hgx nachtexpress GmbH, vertr.d.d.GF Christopher Keck, Leopoldsweg 2, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15970), vertr. d.: Norman Christopher Keck, als GF der hgx nachtexpress GmbH, Frankfurter Str. 68 a, 61231 Bad Nauheim, (Geschä…
61 IN 80/23 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hgx nachtexpress GmbH, vertr.d.d.GF Christopher Keck, Leopoldsweg 2, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15970), vertr. d.: Norman Christopher Keck, als GF der hgx nachtexpress GmbH, Frankfurter Str. 68 a, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Christiane Herweg, Trakehner Strasse 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069-8509693-0, Fax: 069-850969329, E-Mail: frankfurt@pluta.net hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 6.487,07 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 149.908,78 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 10.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 80/23 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hgx nachtexpress GmbH, vertr.d.d.GF Christopher Keck, Leopoldsweg 2, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15970), vertr. d.: Norman Christopher Keck, als GF der hgx nachtexpress GmbH, Frankfurter Str. 68 a, 61231 Bad Nauheim, (Geschä…
61 IN 80/23 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hgx nachtexpress GmbH, vertr.d.d.GF Christopher Keck, Leopoldsweg 2, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15970), vertr. d.: Norman Christopher Keck, als GF der hgx nachtexpress GmbH, Frankfurter Str. 68 a, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Christiane Herweg festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.10.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 7.643,92 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von xxx EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 16 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung xxx EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 10.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 80/23 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hgx nachtexpress GmbH, vertr.d.d.GF Christopher Keck, Leopoldsweg 2, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15970), vertr. d.: Norman Christopher Keck, als GF der hgx nachtexpress GmbH, Frankfurter Str. 68 a, 61231 Bad Nauheim, (Geschä…
61 IN 80/23 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hgx nachtexpress GmbH, vertr.d.d.GF Christopher Keck, Leopoldsweg 2, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15970), vertr. d.: Norman Christopher Keck, als GF der hgx nachtexpress GmbH, Frankfurter Str. 68 a, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.03.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 11.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 80/23 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hgx nachtexpress GmbH, vertr.d.d.GF Christopher Keck, Leopoldsweg 2, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15970), vertr. d.: Norman Christopher Keck, als GF der hgx nachtexpress GmbH, Frankfurter Str. 68 a, 61231 Bad Nauheim, (Geschä…
61 IN 80/23 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hgx nachtexpress GmbH, vertr.d.d.GF Christopher Keck, Leopoldsweg 2, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15970), vertr. d.: Norman Christopher Keck, als GF der hgx nachtexpress GmbH, Frankfurter Str. 68 a, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Es wird eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 07.04.2025 bestimmt.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über folgende Anträge:
1. Zustimmung, dass Ansprüche gegenüber dem Gesellschafter Herrn Norman Christopher Keck auf Erbringung der Stammeinlage in Höhe von 25.000,00 € nicht weiterverfolgt werden
2. Zustimmung, dass Ansprüche gegenüber dem Gesellschafter Herrn Norman Christopher Keck auf Rückforderung eines Betrages in Höhe von 33.538,98 € ("Gesellschafterverrechnungskonto") nicht weiterverfolgt werden
3. Zustimmung, dass ein Anspruch auf Zahlung der offenen Forderung in Höhe von 3.929,50 € (RG-Nr. 2023-002 vom 28.04.2023) gegenüber der HG Transportdienst GmbH (vormals HG Logistikgesellschaft mbH) nicht weiterverfolgt wird
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger gelten als erteilt, auch wenn bis zu dem Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 24.02.2025
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