Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
H.&H.-Variant UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Rheinstraße 33, 56203 Höhr-Grenzhausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 23513
EUID
DET2214V.HRB23513
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 30/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Termine & Fristen
Stichtag besonderer Prüfungstermin
05.12.2025
Schlusstermin
19.12.2025
Aufhebung
29.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Baumaterialien, insbesondere von Fenstern, Türen und Toren sowie die Erbringung von handwerksnahen Dienstleistungen, insbesondere die Bodenverlegung, Fliesenarbeiten, Trockenbau sowie der Einbau von Fertigbauteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.&H.-Variant UG (haftungsbeschränkt) ist am 29.12.2025 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde mit Beschluss vom 18.11.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und der Schlusstermin auf den 19.12.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Die Summe der berücksichtigten Forderungen belief sich auf 154.678,65 Euro, wobei ein Massebestand von 7.825,28 Euro für die Verteilung verfügbar war. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Lieser hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Ein Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 05.12.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 30/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.&H.-Variant UG (haftungsbeschränkt), St. Georgweg 6, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRB 23513), vertr. d.: Erika Kanyasi, Schneidershöhe 4, 56203 Höhr-Grenzhausen, (Geschäftsführerin), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung …
14 IN 30/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.&H.-Variant UG (haftungsbeschränkt), St. Georgweg 6, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRB 23513), vertr. d.: Erika Kanyasi, Schneidershöhe 4, 56203 Höhr-Grenzhausen, (Geschäftsführerin), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 29.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 30/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.&H.-Variant UG (haftungsbeschränkt), St. Georgweg 6, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRB 23513), vertr. d.: Erika Kanyasi, Schneidershöhe 4, 56203 Höhr-Grenzhausen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist a…
14 IN 30/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.&H.-Variant UG (haftungsbeschränkt), St. Georgweg 6, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRB 23513), vertr. d.: Erika Kanyasi, Schneidershöhe 4, 56203 Höhr-Grenzhausen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 05.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 30/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.&H.-Variant UG (haftungsbeschränkt), St. Georgweg 6, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRB 23513), vertr. d.: Erika Kanyasi, Schneidershöhe 4, 56203 Höhr-Grenzhausen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanw…
14 IN 30/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.&H.-Variant UG (haftungsbeschränkt), St. Georgweg 6, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRB 23513), vertr. d.: Erika Kanyasi, Schneidershöhe 4, 56203 Höhr-Grenzhausen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Lieser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.11.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt 34.953,10 EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von -- EUR. Der beantragte Abschlag i.H.v 10 % ist verfahrensangemessen und antragsgemäß zu beschließen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 18.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 30/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.&H.-Variant UG (haftungsbeschränkt), St. Georgweg 6, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRB 23513), vertr. d.: Erika Kanyasi, Schneidershöhe 4, 56203 Höhr-Grenzhausen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erte…
14 IN 30/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.&H.-Variant UG (haftungsbeschränkt), St. Georgweg 6, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRB 23513), vertr. d.: Erika Kanyasi, Schneidershöhe 4, 56203 Höhr-Grenzhausen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 19.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 18.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 30/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.&H.-Variant UG (haftungsbeschränkt), St. Georgweg 6, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRB 23513), vertreten durch:
Erika Kanyasi, Schneidershöhe 4, 56203 Höhr-Grenzhausen (Geschäftsführerin), findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung st…
14 IN 30/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.&H.-Variant UG (haftungsbeschränkt), St. Georgweg 6, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRB 23513), vertreten durch:
Erika Kanyasi, Schneidershöhe 4, 56203 Höhr-Grenzhausen (Geschäftsführerin), findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Montabaur - 14 IN 30/21 - niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 154.678,65 Euro. Vorbehaltlich weiterer Gerichts- und Verfahrenskosten ist ein Massebestand in Höhe von 7.825,28 Euro verfügbar.
Amtsgericht Montabaur, 25.11.2025
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