Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hiller Kunststoffverarbeitungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Daimlerstraße 8, 89264 Weißenhorn
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Memmingen HRB 14754
EUID
DED2505V.HRB14754
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 137/17
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Thomas Karg
Adresse
Zellerbachstraße 2, 87700 Memmingen
Termine & Fristen
Fristende
11.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verarbeitung von Kunststoffen, Papier, Metall und das Handeln mit Kunststoffen, Papier, Metall und sontigen Rohstoffen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hiller Kunststoffverarbeitungs GmbH ist die Schlussverteilung gemäss § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten haben bis einschließlich 11.08.2026 Gelegenheit, Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich beim Insolvenzgericht vorzulegen. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 341.334,87 EUR steht ein Betrag von 89.376,10 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Der Rechtsanwalt Dr. Thomas Karg ist als Insolvenzverwalter bestellt und seine Vergütung ist festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 137/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hiller Kunststoffverarbeitungs GmbH, Daimlerstraße 8, 89264 Weißenhorn, vertreten durch den Geschäftsführer Zacherle Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 14754
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins g…
1 IN 137/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hiller Kunststoffverarbeitungs GmbH, Daimlerstraße 8, 89264 Weißenhorn, vertreten durch den Geschäftsführer Zacherle Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 14754
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.08.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
1 IN 137/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hiller Kunststoffverarbeitungs GmbH, Daimlers…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
1 IN 137/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hiller Kunststoffverarbeitungs GmbH, Daimlerstraße 8, 89264 Weißenhorn, vertreten durch den Geschäftsführer Zacherle Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 14754
- Schuldnerin -
Die Vergütung des Rechtsanwalts Dr. Thomas Karg, Zellerbachstraße 2, 87700 Memmingen, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde festgesetzt.
Gründe
Es ist die Regelvergütung mit einem Zuschlag von 8,1 Prozentpunkten festzusetzen.
Damit ist der Aufwand für die Betriebsfortführung unter Berücksichtigung der dadurch erfolgten Massemehrung ausreichend abgegolten.
Es ist der Geldkontobestand zum Ende der vorläufigen Verwaltung einzubeziehen. Hierzu wird auf die überzeugenden Ausführungen der Schlussrechnungsprüferin verwiesen. Die vom vorl. Verwalter gefundene Berechnungsmasse ist auch um die Anfechtungsansprüche zu reduzieren so die gesicherte Rechtssprechung und Praxis.
Für Details der Berechnung wird auf beigefügtes Berechnungsblatt verwiesen, welches Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Angabe der Berechnungsgrundlage für die Veröffentlichung: 350.554,54 €
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Memmingen
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
1 IN 137/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hiller Kunststoffverarbeitungs GmbH, Daimlers…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
1 IN 137/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hiller Kunststoffverarbeitungs GmbH, Daimlerstraße 8, 89264 Weißenhorn, vertreten durch den Geschäftsführer Zacherle Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 14754
- Schuldnerin -
Die Vergütung des Rechtsanwalts Dr. Thomas Karg, Zellerbachstraße 2, 87700 Memmingen, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter wurde festgesetzt.
Gründe
Es ist die Regelvergütung festzusetzen. Zuschläge wurden nicht geltend gemacht. Abschlagstatbestände sind nicht ersichtlich. Es ist deshalb antragsgemäß festzusetzen.
Das Verfahren entspricht in der Gesamtschau einem Normalverfahren.
Bei der Berechnungsgrundlage ist mit der Schlussrechnungsprüferin ein Wert von 246.893,95 € anzunehmen. Aufgrund von Abweichungen bei der Berechnung der Auslagen konnte jedoch im Ergebnis der vom Verwalter beantragte Betrag festgesetzt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Memmingen
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 137/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hiller Kunststoffverarbeitungs GmbH, Daimlerstraße 8, 89264 Weißenhorn, vertreten durch den Geschäftsführer Zacherle Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 14754
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Hö…
1 IN 137/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hiller Kunststoffverarbeitungs GmbH, Daimlerstraße 8, 89264 Weißenhorn, vertreten durch den Geschäftsführer Zacherle Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 14754
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 341.334,87 EUR steht ein Betrag von 89.376,10 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 11.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.