Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hippokratesschule GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Uhlandstraße 1, 34119 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 5995
EUID
DEM1607.HRB5995
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
152/26 e
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.05.2026 , 09:00 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 10:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.08.2026
Berichtstermin
01.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von Schulungseinrichtungen für berufliche Bildung und zur Förderung von beruflicher Kompetenz durch professionelles Training und Persönlichkeitsentwicklung auf dem Gebiet der Fort- und Weiterbildung sowie den Betrieb einer Heilpraktikerschule, einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Kosmetik und einer staatlich anerkannten Schule für Podologie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der Hippokratesschule GmbH in Kassel hat das Amtsgericht Kassel am 8.5.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet. Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wurde Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hippokratesschule GmbH in Kassel ist am 01.07.2026 eröffnet worden. Zuvor waren am 08.05.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch zum vorläufigen Sachwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung bleibt Herr Koch als Sachwalter tätig. Gläu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hippokratesschule GmbH in Kassel ist am 01.07.2026 eröffnet worden. Zuvor waren am 08.05.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch zum vorläufigen Sachwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung bleibt Herr Koch als Sachwalter tätig. Gläubiger haben ihre Insolvenzforderungen bis zum 20.08.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 01.10.2026, an dem Forderungen schriftlich geprüft werden. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 152/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hippokratesschule GmbH, Uhlandstraße 1, 34119 Kassel (AG Kassel, HRB 5995), vertr. d.: Constanze Schulz, (Geschäftsführerin), ist am 8.5.2026 um 09:00 Uhr folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestell…
666 IN 152/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hippokratesschule GmbH, Uhlandstraße 1, 34119 Kassel (AG Kassel, HRB 5995), vertr. d.: Constanze Schulz, (Geschäftsführerin), ist am 8.5.2026 um 09:00 Uhr folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Obere Königsstraße 16/18, 34117 Kassel, Tel.: 0561/766435-0, Fax: 0561/766435-10, E-Mail: kassel@hww.eu.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 152/26 e: Über das Vermögen der Hippokratesschule GmbH, Uhlandstraße 1, 34119 Kassel (AG Kassel, HRB 5995), vertr. d.: Constanze Schulz, GF'in d. Hippokratesschule GmbH, Am Fichtenwäldchen 3, 34125 Kassel, (Geschäftsführerin), ist am 01.07.2026 um 10:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist:…
666 IN 152/26 e: Über das Vermögen der Hippokratesschule GmbH, Uhlandstraße 1, 34119 Kassel (AG Kassel, HRB 5995), vertr. d.: Constanze Schulz, GF'in d. Hippokratesschule GmbH, Am Fichtenwäldchen 3, 34125 Kassel, (Geschäftsführerin), ist am 01.07.2026 um 10:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Obere Königsstraße 16/18, 34117 Kassel, Tel.: 0561/766435-0, Fax: 0561/766435-10, E-Mail: kassel@hww.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.08.2026 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 01.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (20.08.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (01.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 01.07.2026
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