Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hit N Run Bootcamps GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Poppenbüttler Bogen 23 b, 22399 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 152048
EUID
DEK1101.HRB152048
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 107/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann
Adresse
Rathausstraße 2, 20095 Hamburg
Telefon
040 238 34 68 - 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.03.2026 , 13:12 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.08.2026
Berichtstermin
29.09.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
29.09.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind der Betrieb von Fitnessstudios, Bootcamps, Vertrieb von Sportkleidung, Accessoires und Nahrungsergänzungsmitteln sowie die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden nicht erlaubnispflichtigen Dienstleistungen wie etwa die Planung, Organisation und Durchführung von Sportreisen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 26.03.2026 um 13:12 Uhr in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hit N Run Bootcamps GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Die Antragstellerin ist die Hit N Run Bootcamps GmbH, deren Gegenstand der Betrieb von Fitnessstudios, Bootcamps und der Vertrieb von Sportkleidung ist. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der HRB-Nummer 152048 eingetragen. Vertreten wird die GmbH durch die Geschäftsführerin Verena Edith Rodhorst. Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen Beschwerde einlegen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hit N Run Bootcamps GmbH ist am 26.03.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann bestellt. Am 01.07.2026 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Der gleiche Verwalter…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hit N Run Bootcamps GmbH ist am 26.03.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann bestellt. Am 01.07.2026 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Der gleiche Verwalter führt nun das Verfahren. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 31.08.2026 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung und Prüfung der Forderungen sowie zur Entscheidung über die Bestätigung des Verwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses ist für den 29.09.2026 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 107/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hit N Run Bootcamps GmbH, Gegenstand des Unternehmens sind der Betrieb von Fitnessstudios, Bootcamps, Vertrieb von Sportkl, Poppenbütteler Bogen 23b, 22399 Hamburg (AG Hamburg, HRB 152048), vertr. d.: Verena Edith Ro…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 107/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hit N Run Bootcamps GmbH, Gegenstand des Unternehmens sind der Betrieb von Fitnessstudios, Bootcamps, Vertrieb von Sportkl, Poppenbütteler Bogen 23b, 22399 Hamburg (AG Hamburg, HRB 152048), vertr. d.: Verena Edith Rodhorst, (Geschäftsführer), ist am 26.03.2026 um 13:12 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Rathausstraße 2, 20095 Hamburg, bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67c IN 107/26
Amtsgericht Hamburg, 26.03.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67c IN 107/26 : Über das Vermögen der Hit N Run Bootcamps GmbH, Gegenstand des Unternehmens sind der Betrieb von Fitnessstudios, Bootcamps, Vertrieb von Sportkl, Poppenbütteler Bogen 23b, 22399 Hamburg (AG Hamburg, HRB 152048), vertr. d.: Verena Edith Rodhorst, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2026 um 09:00 Uhr das Inso…
67c IN 107/26 : Über das Vermögen der Hit N Run Bootcamps GmbH, Gegenstand des Unternehmens sind der Betrieb von Fitnessstudios, Bootcamps, Vertrieb von Sportkl, Poppenbütteler Bogen 23b, 22399 Hamburg (AG Hamburg, HRB 152048), vertr. d.: Verena Edith Rodhorst, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Rathausstraße 2, 20095 Hamburg, Tel.: 040 238 34 68 - 0.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 31.08.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 29.09.2026, 10:00 Uhr, Raum B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 02.07.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
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