Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 3961
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
hitzing und paetzold Elektronische Motormanagement Systeme GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Wiesenbusch 2, 45966 Gladbeck
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 3961
EUID
DER2507.HRB3961
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
164 IN 103/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Andre Paetzold
Adresse
Pertzstr. 19, 30625 Hannover
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
01.08.2019
Frist zur Stellungnahme
04.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
An- und Verkauf sowie Import und Export von gebrauchten und neuen Microcomputern und Elektromanagement- Systemen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle Geschäfte betreiben, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sein können. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der hitzing und paetzold Elektronische Motormanagement GmbH ist beim Amtsgericht Essen unter dem Aktenzeichen 164 IN 103/18 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3961 eingetragen. Am 01.08.2019 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß §§ 208 - 210 InsO erstattet, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig wurde. Nach Verwertung des Vermögens und Zustimmung des Gerichts zur Schlussverteilung ist das Verfahren mit Beschluss vom 07.04.2025 eingestellt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO beliefen sich auf 615.054,86 EUR, wovon jedoch kein Betrag zur Verteilung stand. Die Vergütung und Auslagen des Verwalters wurden festgesetzt, wobei die Beträge nicht veröffentlicht wurden. Zustellungsauslagen in Höhe von 2,80 EUR pro Zustellung sind angefallen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 103/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3961 eingetragenen hitzing und paetzold Elektronische Motormanagement Systeme GmbH, Hombergstr. 33 f, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführ…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 103/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3961 eingetragenen hitzing und paetzold Elektronische Motormanagement Systeme GmbH, Hombergstr. 33 f, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andre Paetzold, Pertzstr. 19, 30625 Hannover
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 615.054,86 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
164 IN 103/18
Amtsgericht Essen, 07.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 103/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3961 eingetragenen hitzing und paetzold Elektronische Motormanagement Systeme GmbH, Hombergstr. 33 f, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführ…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 103/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3961 eingetragenen hitzing und paetzold Elektronische Motormanagement Systeme GmbH, Hombergstr. 33 f, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andre Paetzold, Pertzstr. 19, 30625 Hannover
ist am 01.08.2019 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
04.06.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
Die Unterlagen und die Belege sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung/en erfolgt auszugsweise. Diese ist/sind mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der/die vollständige/n Beschluss/Beschlüsse mit der Rechtsmittelbelehrung kann/können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
164 IN 103/18
Amtsgericht Essen, 04.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 103/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3961 eingetragenen hitzing und paetzold Elektronische Motormanagement Systeme GmbH, Hombergstr. 33 f, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführ…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 103/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3961 eingetragenen hitzing und paetzold Elektronische Motormanagement Systeme GmbH, Hombergstr. 33 f, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andre Paetzold, Pertzstr. 19, 30625 Hannover
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Gem. §§ 293 Abs. 2, 64 Abs. 2 InsO werden die Beträge nicht veröffentlicht. Festgesetzt worden ist die Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage von 418.495,90 €, nebst der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV.
Weiterhin sind Zustellungsauslagen gem. den Entscheidungen des BGH vom 11.06.2015 (IX ZB 50/14) und 21.03.2013 (IX ZB 209/10) i.H.v. 2,80 €/Zustellung festgesetzt worden.
Die Festsetzung der Umsatzsteuer ist nach § 7 InsVV erfolgt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
164 IN 103/18
Amtsgericht Essen, 04.04.2025
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