Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 100421
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HM Technik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 100421
EUID
DEP1103.HRB100421
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 13/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.01.2025 , 11:00 Uhr
Eröffnung
21.07.2025 , 13:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.09.2025
Berichtstermin
14.10.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
14.10.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der HM Technik GmbH ist am 21.07.2025 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sascha Tessmann bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 22.09.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Am 14.10.2025 findet eine Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin statt, in der über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Verfahrensschritte entschieden wird. Zudem hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 18.03.2026 auf einer Berechnungsgrundlage von 37.562,80 EUR die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung beantragt. Einwendungen gegen diesen Vergütungsantrag müssen binnen 3 Wochen ab der Internet-Einstellung schriftlich beim Insolvenzgericht eingehen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Am 22.01.2025 ist über das Vermögen der HM Technik GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Sascha Tessmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 21.07.2025 um 13:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigern wurde eine Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen …
Am 22.01.2025 ist über das Vermögen der HM Technik GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Sascha Tessmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 21.07.2025 um 13:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigern wurde eine Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen bis zum 22.09.2025 gesetzt. Für den 14.10.2025 um 10:00 Uhr ist ein Berichts- und Prüfungstermin angesetzt, in dem unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden wird. Zudem hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 18.03.2026 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen auf einer Berechnungsgrundlage von 37.562,80 EUR beantragt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 25 IN 13/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen HM Technik GmbH, Schillerstraße 13, 38440 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 100421), vertreten durch: Norbert Scholz, Ahornweg 10, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 18.03.2026 auf einer Berechnungsgrundlage v…
Geschäfts-Nr. 25 IN 13/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen HM Technik GmbH, Schillerstraße 13, 38440 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 100421), vertreten durch: Norbert Scholz, Ahornweg 10, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 18.03.2026 auf einer Berechnungsgrundlage von 37.562,80 EUR die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung zulasten der Insolvenzmasse beantragt. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag müssen ab dem Tag der Einstellung im Internet binnen 3 Wochen beim Insolvenzgericht schriftlich eingegangen sein.
Amtsgericht Wolfsburg 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 13/25 : Über das Vermögen der HM Technik GmbH, Schillerstraße 13, 38440 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 100421), vertr. d.: Norbert Scholz, Ahornweg 10, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), ist am 21.07.2025 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sascha Tessmann, …
25 IN 13/25 : Über das Vermögen der HM Technik GmbH, Schillerstraße 13, 38440 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 100421), vertr. d.: Norbert Scholz, Ahornweg 10, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), ist am 21.07.2025 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sascha Tessmann, Kanzlei Brinkmann & Partner, Steintorwall 1 A, 38100 Braunschweig, Tel.: 05 31/12 94 86-0, Fax: 05 31/12 94 86-22, E-Mail: braunschweig@brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.09.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 14.10.2025, 10:00 Uhr, Saal A, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 24.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 13/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HM Technik GmbH, Schillerstraße 13, 38440 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 100421), vertr. d.: Norbert Scholz, Ahornweg 10, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), ist am 22.01.2025 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin a…
25 IN 13/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HM Technik GmbH, Schillerstraße 13, 38440 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 100421), vertr. d.: Norbert Scholz, Ahornweg 10, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), ist am 22.01.2025 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sascha Tessmann, Kanzlei Brinkmann & Partner, Steintorwall 1 A, 38100 Braunschweig, Tel.: 05 31/12 94 86-0, Fax: 05 31/12 94 86-22, E-Mail: braunschweig@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 22.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 13/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HM Technik GmbH, Schillerstraße 13, 38440 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 100421), vertr. d.: Norbert Scholz, Ahornweg 10, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sascha Tessmann festge…
25 IN 13/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HM Technik GmbH, Schillerstraße 13, 38440 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 100421), vertr. d.: Norbert Scholz, Ahornweg 10, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sascha Tessmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wolfsburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist die Entnahme aus der Insolvenzmasse gestattet.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.03.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 37.562,80 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
III.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 14.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.