Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe
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06172/17928-50
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Termine & Fristen
Eröffnung
11.06.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.08.2026
Berichtstermin
14.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Rohrverlegung ohne Anschluss, Trockenbau, Pflasterarbeiten aller Art, Hausmeisterservice, Laminatverlegung, die Ausführung von Arbeiten aller Art im Bereich des Tiefbaus. Bagger- und Erdbewegungsarbeiten, Erdtransporte, Ausschachten, Rollierungsarbeiten, Ausheben von Baugruben und Gräben, Böschungsbegradigungen, Deichbau, Baggerarbeiten, Abbrucharbeiten, einfache Planierungen, Erdkabelverlegungen, Verlegung von Versorgungsleitungen (Wasser, Gas), Pipelineverlegungen, Waldwegebefestigungen. Wiederherstellen von Straßenbelägen in Verbindung mit vorausgegangenen selbst durchgeführten Tiefbaumaßnahmen oder Erdkabelverlegung, das Anlegen von befahrbaren Wegen, Plätzen und Parkflächen im Zusammenhang mit (landschafts-)gärtnerisch geprägten Anlagen sowie Baustoffhandel und Verleih von Baumaschinen und Bautechnik und der An- und Verkauf von Autos in europäischen Ländern sowie der Verleih von Kraftfahrzeugen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der HN Mittelhessen Bauservice GmbH ist am 11.06.2026 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 03.08.2026 anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Der Stichtag für den Bericht- und Prüfungstermin ist der 14.0_9.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 75/26 Jo: Über das Vermögen der HN Mittelhessen Bauservice GmbH vertr.d.d. GF Iliyaan Metodiev, Industriestrasse 27, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 16766), vertr. d.: 1. Iliyan Metodiev, Friedberger Straße 44, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer), ist am 11.06.2026 um 10:00 Uhr das In…
61 IN 75/26 Jo: Über das Vermögen der HN Mittelhessen Bauservice GmbH vertr.d.d. GF Iliyaan Metodiev, Industriestrasse 27, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 16766), vertr. d.: 1. Iliyan Metodiev, Friedberger Straße 44, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer), ist am 11.06.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99, E-Mail: BADHOMBURG@WOLF-COLLEGEN.DE.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.08.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Bericht- und Prüfungstermin entspricht, ist der 14.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Schließung des Geschäftsbetriebs,
Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert abhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich oder eine Schiedsvertrag zu schließen.
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (03.08.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (14.09.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind fol-gende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden
spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung
des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die
Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 11.06.2026
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