Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hodzic e.K., Asan
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.K.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 2990
EUID
DEW1215.HRA2990
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 137/22
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Jacobs
Kanzlei
Brinkmann & Partner
Adresse
Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig
Telefon
0341/303850
E-Mail
Termine & Fristen
Bestellung vorläufiger Insolvenzverwalter
29.08.2022
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
11.11.2022
Ende der Wohlverhaltensperiode
11.11.2025
Ende Abtretungserklärung
11.11.2025
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
12.12.2025
Stellungnahmefrist Restschuldbefreiung
19.12.2025
Restschuldbefreiung erteilt
05.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Asan Hodzic e.K. ist eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Thomas Jacobs ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Schritte vollzogen: Die Wohlverhaltensperiode des Schuldners endete am 11.11.2025. Es wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 12.12.2025 bestand. Parallel dazu fand die Anhörung der Beteiligten über die Erteilung der Restschuldbefreiung nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode statt, mit einer Stellungnahmefrist bis zum 19.12.2025. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat dem Schuldner schließlich am 05.02.2026 die Restschuldbefreiung erteilt. Mit der Rechtskraft dieser Entscheidung endet der Insolvenzbeschlag rückwirkend ab dem für den pfändbaren Neuerwerb. Die Restschuldbefreiung betrifft nur jene Insolvenzgläubiger, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens am 11.11.2022 bestanden haben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 137/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Asan Hodzic e.K., geb. am 24.03.1957, OT Walldorf, Otto-Hahn-Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, Geschäftsanschrift: Golpaer Straße 3, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 2990), ist dem Schuldner Restschuldbefreiung am 05.02.2026 erteilt worden. Das Insolvenzverf…
2 IN 137/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Asan Hodzic e.K., geb. am 24.03.1957, OT Walldorf, Otto-Hahn-Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, Geschäftsanschrift: Golpaer Straße 3, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 2990), ist dem Schuldner Restschuldbefreiung am 05.02.2026 erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt. Der Insolvenzbeschlag hinsichtlich des bis zum Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung am 11.11.2025 erworbenen Vermögens, das Amt des Insolvenzverwalters und die Beschränkungen der Rechte der Gläubiger bleiben bestehen. Mit der Rechtskraft dieser Entscheidung endet der Insolvenzbeschlag rückwirkend ab dem für den pfändbaren Neuerwerb, einschließlich des pfändbaren Teils der Bezüge des Schuldners aus einem Dienstverhältnis oder einem nach § 287 abs. 2 InsO gleichgestellten Einkommen. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die erteilte Restschuldbefreiung nur diejenige Insolvenzgläubiger betrifft, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 11.11.2022 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren; diese aber auch dann, wenn sie nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 137/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Asan Hodzic e.K., geb. am 24.03.1957, OT Walldorf, Otto-Hahn-Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, Geschäftsanschrift: Golpaer Straße 3, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 2990), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schrif…
2 IN 137/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Asan Hodzic e.K., geb. am 24.03.1957, OT Walldorf, Otto-Hahn-Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, Geschäftsanschrift: Golpaer Straße 3, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 2990), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 12.12.2025 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 20.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 137/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Asan Hodzic e.K., geb. am 24.03.1957, OT Walldorf, Otto-Hahn-Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, Geschäftsanschrift: Golpaer Straße 3, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 2990), findet die Anhörung der Beteiligten über die Erteilung der Restschuldbefreiung…
2 IN 137/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Asan Hodzic e.K., geb. am 24.03.1957, OT Walldorf, Otto-Hahn-Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, Geschäftsanschrift: Golpaer Straße 3, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 2990), findet die Anhörung der Beteiligten über die Erteilung der Restschuldbefreiung nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode im schriftlichen Verfahren statt. Die Beteiligten erhalten die Gelegenheit, bis zum 19.12.2025 zu der anstehenden gerichtlichen Entscheidung Stellung zu nehmen. Das Insolvenzverfahren wurde bisher nicht beendet. Für den Fall eines Versagungsantrages wird ausdrücklich auf die §§ 290; 300 InsO hingewiesen.
Die Wohlverhaltensperiode des Schuldners endete am 11.11.2025. Die Unterlagen sind in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Außenstelle, Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, ausgelegt.
Dessau-Roßlau, 20.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 2 IN 137/22. In dem Insolvenzverfahren Asan Hodzic e.K., geb. am 24.03.1957, OT Walldorf, Otto-Hahn-Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, Geschäftsanschrift: Golpaer Straße 3, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 2990), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
xxx EUR Netto…
Geschäfts-Nr.: 2 IN 137/22. In dem Insolvenzverfahren Asan Hodzic e.K., geb. am 24.03.1957, OT Walldorf, Otto-Hahn-Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, Geschäftsanschrift: Golpaer Straße 3, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 2990), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
xxx EUR Nettovergütung nach VO
(Bruchteil nach § 11 InsVV in %: 130)
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie
xxx EUR Auslagen zuzüglich
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
xxx EUR Gesamtbetrag.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Brinkmann & Partner, Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig, Tel.: 0341/303850, Fax: 0341/3038511, E-Mail: leipzig@brinkmann-partner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau bestellte Rechtsanwalt Thomas Jacobs am 17.08.2022 zum Sachverständigen und am 29.08.2022 zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Mit Schriftsatz vom 08.01.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und seiner Auslagen.
Der Schuldner wurde zu dem Antrag gehört. Einwendungen sind nicht erhoben worden.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht gemäß § 63 Abs.3 InsO grundsätzlich eine gesonderte Vergütung zu. Er erhält in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 4.404.379,93 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1,2 InsVV ergibt sich daraus eine fiktive Verwaltervergütung in Höhe von xxx EUR. Da dem vorläufigen Insolvenzverwalter nach § 63 Abs.3 InsO daraus regulär ein Bruchteil von 25% zusteht, beträgt die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters demnach xxx EUR.
Aufgrund der durch die Verfahrensbesonderheiten bedingten zusätzlichen Aufwendungen reicht die Regelvergütung nicht aus, den vorläufigen Verwalter für seine Tätigkeit in dem Verfahren ausreichend zu entschädigen.
Der Schuldner war im Baugewerbe tätig, mit zeitweise bis zu 123 Mitarbeitern und mehreren Großbaustellen in Frankfurt und München. Der Mehraufwand und damit der überdurchschnittliche Mehraufwand wird u.a. damit begründet, dass der Schuldner während des vorläufigen Insolvenzverfahrens inhaftiert und keine Möglichkeit der Auskunftserlangung bei ihm bestand. Fast die kompletten Geschäftsunterlagen der letzten Jahre wurde durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt welche sich in Augsburg befand.
Es war unklar, wie viele Arbeitnehmer tatsächlich noch beschäftigt waren. Ebenso kam erschwerend hinzu, dass ein Großteil der Arbeitnehmer, welche aus dem ehemaligen Jugoslawien kamen, ihre Geschäftstätigkeit eingestellt und in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt waren.
Zudem war bei Antragstellung nicht bekannt, welche Mietverhältnisse mit dem Schuldner als Mieter oder Vermieter bestehen könnten. Die Ermittlung war mit erheblichem Aufwand verbunden.
Erschwerend kam hinzu, dass aufgrund fehlender Buchhaltung und fehlender Ansprechpartner bei Antragstellung unbekannt war, welches Anlagevermögen überhaupt vorhanden war. Es wurde Korrespondenz ausgewertet und insbesondere auch Hinweisen von Aufsichtsbehörden nachgegangen, um durch Strafzettel u.ä. Standorte von Kraftfahrzeugen zu erhalten. Unterlagen wurden nach Fahrzeugfinanzierung durchforstet und Versicherungsscheine ausgewertet. Kfz-Steuerbescheide wurden ausgewertet, wobei allein durch das Kraftfahrzeugbundesamt mehr als 191 Seiten mit Zulassungen für Kraftfahrzeuge übersandt wurden.
Ebenso wurden umfangreiche Vermögensgegenstände im Ausland ermittelt und es mussten umfangreiche Fragen des früheren jugoslawischen Familienrechts des Kosovos und Fragen des IPRG geklärt werden, insbesondere zusätzliche Rechtsgutachten ausgewertet und Abstimmungen mit serbischen und kosovarischen Rechtsanwältenn vorgenommen werden.
Aufgrund fehlender Buchhaltung war unklar, in welcher Form Gewährleistungseinbehalte durch Bürgschaften abgelöst wurden. Auch hier wurden umfangreiche Recherchen durchgeführt.
Deshalb sind die geltend gemachten Zuschläge gem. § 3 Abs. 1 InsVV, und zwar:
- 15 % für die umfangreiche Arbeitnehmerbearbeitung,
- 20 % für ungeklärte Mietverhältnisse,
- 20 % für umfangreiche Ermittlungen von Anlagevermögen,
- 25 % für Auslandsbezug und
- 25 % für unübersichtliche Debitorenbuchhaltung und Bürgschaftsverwaltung
unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeiten des Verfahrens erforderlich und der Höhe nach angemessen.
Die geltend gemachte Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer war gemäß §§ 10, 7 und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.
Dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters war deshalb vollumfänglich stattzugeben.
Der Masse darf somit insgesamt ein Betrag in Höhe von xxx EUR entnommen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Außenstelle, Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 03.03.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 137/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Asan Hodzic e.K., geb. am 24.03.1957, OT Walldorf, Otto-Hahn-Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, Geschäftsanschrift: Golpaer Straße 3, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 2990), vertr. d.: Merima Redzepovic, Karlstraße 11, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Genera…
2 IN 137/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Asan Hodzic e.K., geb. am 24.03.1957, OT Walldorf, Otto-Hahn-Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, Geschäftsanschrift: Golpaer Straße 3, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 2990), vertr. d.: Merima Redzepovic, Karlstraße 11, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Generalbevollmaechtigte), ist Termin für die Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 22.10.2024 um 10:10 Uhr im Amtsgericht Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, Saal 012 zur Genehmigung folgender Rechtsgeschäfte: Abstimmung der Gläubigerversammlung über den Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter, Frau Resida Hodzich und der Hodzic & Sohn GmbH zur Abgeltung von Gewährleistungsansprüchen und Forderungen aus früheren Bauvorhaben des Insolvenzschuldners und mögliche Ansprüchen von Frau Resida Hodzic gegen Zahlung von 20 % der eingehenden Erlöse aus streitigen Forderungen, vorzeitigen Rückführung von Siecherheitseinbehalten und Gewährleistungsbürgschaften..
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 23.08.2024
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