Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hörwerkstatt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 39193
EUID
DEU1104.HRB39193
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
531/560 IN 797/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ralf Hage
Adresse
Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden
Telefon
0351 4400740
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.08.2025 , 11:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.09.2025
Berichtstermin
30.09.2025 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
30.09.2025 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hörwerkstatt GmbH ist am 01.08.2025 um 11:15 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralf Hage bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 08.09.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen, darunter die Beibehaltung des Verwalters, die Bildung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens, wird am 30.09.2025 um 10:30 Uhr beim Amtsgericht Dresden stattfinden. Dieser Termin dient zugleich als Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/560 IN 797/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hörwerkstatt GmbH, Georg-Palitzsch-Straße 12, 01239 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39193
vertreten durch den Geschäftsführer Tom Leitner
- wurde am 01.08.2025 um 11:15 Uhr das Insolvenzverfahren er…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/560 IN 797/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hörwerkstatt GmbH, Georg-Palitzsch-Straße 12, 01239 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39193
vertreten durch den Geschäftsführer Tom Leitner
- wurde am 01.08.2025 um 11:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Ralf Hage, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefax: 0351 4400751 Telefon geschäftlich: 0351 4400740 Email geschäftlich: hage@dmp-solutions.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 08.09.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 30.09.2025 Uhrzeit 10.30 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 30.09.2025, 10:30 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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