Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Höwel Sanitär und Heizung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Neue Kempener Str. 251 A, 50739 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 21952
EUID
DER3306.HRB21952
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 17/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Arkadius Slowinski
Rolle
gesetzlich vertreten
Adresse
Neusser Landstr. 132, 50769 Köln
Termine & Fristen
Aufhebung Termin
14.02.2024
Einsichtnahme Forderungstabelle
26.09.2024
Prüfungsstichtag
24.10.2024
Einsichtnahme Forderungstabelle
29.07.2025
Prüfungsstichtag
26.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Errichtung und Wartung von Sanitäranlagen sowie der Bau von Umlauf-Gasheizungen;
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Höwel Sanitär und Heizung GmbH, Köln, ist beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70c IN 17/23 anhängig. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB eingetragen und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Arkadius Slowinski vertreten. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 26.08.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind ab dem 29.07.2025 auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung. Zudem ist der Termin für eine Gläubigerversammlung vom 14.02.2024 aufgehoben worden. Gegen die Beschlüsse steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Höwel Sanitär und Heizung GmbH ist beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70c IN 17/23 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB eingetragen und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Arkadius Slowinski vertreten. Im Verf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Höwel Sanitär und Heizung GmbH ist beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70c IN 17/23 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB eingetragen und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Arkadius Slowinski vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Termine für Gläubigerversammlungen bzw. Prüfungstermine festgelegt. Ein ursprünglich für den 14.02.2024 angesetzter Termin wurde aufgehoben. Stattdessen wurde ein Prüfungsstichtag für das schriftliche Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 24.10.2024 festgesetzt. Die entsprechenden Tabellen und Urkunden waren ab dem 26.09.2024 zur Einsicht niedergelegt. Im weiteren Verlauf wurde ein neuer Prüfungsstichtag für den 26.08.2025 bestimmt, an dem schriftliche Widersprüche gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen müssen. Die zugehörigen Unterlagen sind ab dem 29.07.2025 zur Einsicht verfügbar. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt wurden, erhalten keine Benachrichtigung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 17/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB eingetragenen Höwel Sanitär und Heizung GmbH, Neue Kempener Str. 251 a, 50739 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadius Slowinski, Neusser Landstr. 13…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 17/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB eingetragenen Höwel Sanitär und Heizung GmbH, Neue Kempener Str. 251 a, 50739 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadius Slowinski, Neusser Landstr. 132, 50769 Köln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 29.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 17/23
Amtsgericht Köln, 27.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 17/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB eingetragenen Höwel Sanitär und Heizung GmbH, Neue Kempener Str. 251 a, 50739 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadius Slowinski, Neusser Landstr. 13…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 17/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB eingetragenen Höwel Sanitär und Heizung GmbH, Neue Kempener Str. 251 a, 50739 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadius Slowinski, Neusser Landstr. 132, 50769 Köln
wird der Termin für eine Gläubigerversammlung vom 14.02.2024 aufgehoben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 17/23
Amtsgericht Köln, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 17/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB eingetragenen Höwel Sanitär und Heizung GmbH, Neue Kempener Str. 251 a, 50739 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadius Slowinski, Neusser Landstr. 13…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 17/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB eingetragenen Höwel Sanitär und Heizung GmbH, Neue Kempener Str. 251 a, 50739 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadius Slowinski, Neusser Landstr. 132, 50769 Köln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 26.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
70c IN 17/23
Amtsgericht Köln, 25.07.2024
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