Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 4702
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hoffmeister Leuchten GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gewerbering 28-32, 58579 Schalksmühle
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 4702
EUID
DER2604.HRB4702
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
106 IN 54/18
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Jens Gerhard Hanfland
Adresse
Parkstr. 193 c, 58515 Lüdenscheid
Termine & Fristen
Prüfungstermin
22.12.2025
Prüfungsstichtag
17.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Fabrikation von Beleuchtungskörpern aller Art und sonstigen elektronischen Waren sowie der Vertrieb von handelsmäßig bezogenen Halb- und Fertigteilen und Fertigwaren der elektronischen Branche sowie damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hoffmeister Leuchten GmbH ist anhängig. Ursprünglich war für den 22.12.2025 ein nachträglicher Prüfungstermin angeordnet, dieser wurde jedoch aufgrund eines Zustellungsmangels nicht durchgeführt. Stattdessen werden die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 17.02.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den Forderungen und Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen nieder. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 54/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4702 eingetragenen Hoffmeister Leuchten GmbH, Gewerbering 28-32, 58579 Schalksmühle, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Gerhard Hanfland, Parkstr. 1…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 54/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4702 eingetragenen Hoffmeister Leuchten GmbH, Gewerbering 28-32, 58579 Schalksmühle, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Gerhard Hanfland, Parkstr. 193 c, 58515 Lüdenscheid und Herrn Oliver Hoffmeister, Grenzweg 20, 58511 Lüdenscheid
wird angeordnet:
Der für den 22.12.2025 angeordnete nachträgliche Prüfungstermin wird aufgrund eines Zustellungsmangels nicht durchgeführt.
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 272 niedergelegt.
106 IN 54/18
Amtsgericht Hagen, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 54/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4702 eingetragenen Hoffmeister Leuchten GmbH, Gewerbering 28-32, 58579 Schalksmühle, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Hoffmeister, Gewerbering 2…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 54/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4702 eingetragenen Hoffmeister Leuchten GmbH, Gewerbering 28-32, 58579 Schalksmühle, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Hoffmeister, Gewerbering 28-32, 58579 Schalksmühle und Herrn Jens Gerhard Hanfland, Gewerbering 28-32, 58579 Schalksmühle
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.12.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 272 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
106 IN 54/18
Amtsgericht Hagen, 19.11.2025
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