Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hogoe Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 19703
EUID
DER2707.HRB19703
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
70 IN 8/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen
Adresse
Hafenplatz 4, 48155 Münster
Termine & Fristen
Frist Kostenvorschuss
02.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hogoe Verwaltungs GmbH ist beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 70 IN 8/23 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, hat mitgeteilt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken (§§ 207, 54 InsO). Es wurde eine Frist zur Einzahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 500,00 EUR bis zum 02.12.2025 gesetzt; andernfalls wird das Verfahren mangels Masse eingestellt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Nach Angabe des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO insgesamt 933,47 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht jedoch kein Betrag zur Verfügung. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis sind zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 8/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19703 eingetragenen Hogoe Verwaltungs GmbH, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas C. Knecht, Karl-Hüls-Straß…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 8/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19703 eingetragenen Hogoe Verwaltungs GmbH, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas C. Knecht, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 02.12.2025 einen Kostenvorschuss in Höhe von 500,00 EUR bei der Zahlstelle Münster, Deutsche Bundesbank, Filiale Dortmund IBAN DE10 4400 0000 0040 0015 10, Postbank Dortmund IBAN DE67 4401 0046 0000 186 467 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70 IN 8/23
Amtsgericht Münster, 14.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 8/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19703 eingetragenen Hogoe Verwaltungs GmbH, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas C. Knecht, Karl-Hüls-Straß…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 8/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19703 eingetragenen Hogoe Verwaltungs GmbH, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas C. Knecht, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 933,47 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht kein Betrag zur Verfügung.
70 IN 8/23
Amtsgericht Münster, 14.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 8/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19703 eingetragenen Hogoe Verwaltungs GmbH, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas C. Knecht, Karl-Hüls-Straß…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 8/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19703 eingetragenen Hogoe Verwaltungs GmbH, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas C. Knecht, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Hafenplatz 4, 48155 Münster
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung x EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen x EUR
Zwischensumme x EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von x EUR x EUR
Endbetrag x EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse gemäß § 207 Absatz 3 InsO entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 06.06.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens x EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse x EUR.
Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beträgt unter Berücksichtigung von 1 Gläubiger x EUR, die hier maßgeblich ist.Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.08.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch x EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B eingesehen werden.
70 IN 8/23
Amtsgericht Münster, 14.10.2025
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