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Insolvenzprofil
Holger Vogel Bauberatungs- und, Immobiliendienste KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRA 13098
EUID
DEP3210.HRA13098
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 101/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.02.2024 , 16:03 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
16.01.2025
Beschluss Prüfungstermin / Stichtag
13.03.2025
Anzeige Masseunzulänglichkeit
10.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holger Vogel Bauberatungs- und Immobiliendienste KG, vertreten durch den prokuristischen Geschäftsführer Holger Vogel, wird vom Amtsgericht Wilhelmshaven behandelt. Am 22.02.2024 ist im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden; dabei wurde Rechtsanwalt Michael Jendroßek zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter am 10.02.2026 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Zudem wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 03.04.2025 bestimmt worden, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen eingehen müssen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holger Vogel Bauberatungs- und Immobiliendienste KG ist anhängig. Am 22.02.2024 hat das Amtsgericht Wilhelmshaven im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Michael Jendroßek zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Im weitere…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holger Vogel Bauberatungs- und Immobiliendienste KG ist anhängig. Am 22.02.2024 hat das Amtsgericht Wilhelmshaven im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Michael Jendroßek zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter am 16.01.2025 sowie erneut am 10.02.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Das Gericht hat zudem beschlossen, die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren anzuordnen und den Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 03.04.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 101/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holger Vogel Bauberatungs- und, Immobiliendienste KG, vertr. d. d. phG Holger Vogel, Karl-Ferdinand-Braun-Weg 17, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 13098), hat der Insolvenzverwalter am 10.02.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur E…
10 IN 101/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holger Vogel Bauberatungs- und, Immobiliendienste KG, vertr. d. d. phG Holger Vogel, Karl-Ferdinand-Braun-Weg 17, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 13098), hat der Insolvenzverwalter am 10.02.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 101/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Holger Vogel Bauberatungs- und, Immobiliendienste KG, vertr. d. d. phG Holger Vogel, Karl-Ferdinand-Braun-Weg 17, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 13098), ist am 22.02.2024 um 16:03 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin…
10 IN 101/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Holger Vogel Bauberatungs- und, Immobiliendienste KG, vertr. d. d. phG Holger Vogel, Karl-Ferdinand-Braun-Weg 17, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 13098), ist am 22.02.2024 um 16:03 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Jendroßek, Schlosserstr. 40, 26441 Jever, Tel.: 04461/758690, Fax: 04461/75869151, E-Mail: kanzlei@waculik.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 22.02.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 101/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holger Vogel Bauberatungs- und, Immobiliendienste KG, vertr. d. d. phG Holger Vogel, Karl-Ferdinand-Braun-Weg 17, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 13098), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im …
10 IN 101/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holger Vogel Bauberatungs- und, Immobiliendienste KG, vertr. d. d. phG Holger Vogel, Karl-Ferdinand-Braun-Weg 17, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 13098), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 13.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 101/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holger Vogel Bauberatungs- und, Immobiliendienste KG, vertr. d. d. phG Holger Vogel, Karl-Ferdinand-Braun-Weg 17, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 13098), hat der Insolvenzverwalter am 16.01.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur E…
10 IN 101/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holger Vogel Bauberatungs- und, Immobiliendienste KG, vertr. d. d. phG Holger Vogel, Karl-Ferdinand-Braun-Weg 17, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 13098), hat der Insolvenzverwalter am 16.01.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 20.01.2025
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