Holzverarbeitung, insbesondere der Betrieb der Zimmerei, der Holzhandlung, des Innenausbaus sowie alles im Zusammenhagn mit Holz- und Dachbauten. Der Einbau von genormten Bauteilen, Trockenbau, Abbrucharbeiten und Bauhilfsarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holz & Dachbau Kindsvater GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt ist bestellt. Am 11.07.2025 hat das Amtsgericht Hannover die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin ist der 07.10.2025. Am 04.03.2026 wurde den Gläubigern Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Verwalters gegeben. Am 11.03.2026 hat der Verwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten ausreicht. Am 29.04.2026 hat das Gericht die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und den Schlusstermin auf den 02.07.2026 festgesetzt. An diesem Tag müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis eingehen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Schlussverteilung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 92/22 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holz & Dachbau Kindsvater GmbH Meisterbetrieb, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 212518), vertr. d.: Viktor Kindsvater, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO Umkehrschluss…
902 IN 92/22 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holz & Dachbau Kindsvater GmbH Meisterbetrieb, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 212518), vertr. d.: Viktor Kindsvater, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO Umkehrschluss angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten ausreicht.
Amtsgericht Hannover, 11.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 92/22 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holz & Dachbau Kindsvater GmbH Meisterbetrieb, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 212518), vertr. d.: Viktor Kindsvater, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläu…
902 IN 92/22 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holz & Dachbau Kindsvater GmbH Meisterbetrieb, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 212518), vertr. d.: Viktor Kindsvater, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 92/22 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holz & Dachbau Kindsvater GmbH Meisterbetrieb, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 212518), vertr. d.: Viktor Kindsvater, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung …
902 IN 92/22 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holz & Dachbau Kindsvater GmbH Meisterbetrieb, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 212518), vertr. d.: Viktor Kindsvater, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 02.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 92/22 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holz & Dachbau Kindsvater GmbH Meisterbetrieb, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 212518), vertr. d.: Viktor Kindsvater, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverz…
902 IN 92/22 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holz & Dachbau Kindsvater GmbH Meisterbetrieb, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 212518), vertr. d.: Viktor Kindsvater, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, Schiffgraben 13, 30159 Hannover, Tel.: 0511 1233167-0, Fax: 0511 1233167-29, Internet: www.bbl-law.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 30.790,11 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 481.718,63 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 92/22 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holz & Dachbau Kindsvater GmbH Meisterbetrieb, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 212518), vertr. d.: Viktor Kindsvater, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters …
902 IN 92/22 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holz & Dachbau Kindsvater GmbH Meisterbetrieb, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 212518), vertr. d.: Viktor Kindsvater, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.10.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 30.630,75 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 3.042,28 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 33.673,03 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 84,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 24 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 92/22 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holz & Dachbau Kindsvater GmbH Meisterbetrieb, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 212518), vertr. d.: Viktor Kindsvater, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmel…
902 IN 92/22 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holz & Dachbau Kindsvater GmbH Meisterbetrieb, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 212518), vertr. d.: Viktor Kindsvater, Lüneburger Str. 16 a, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 11.07.2025
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