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Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Zeppelinstraße 2, 32051 Herford
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 15445
EUID
DER2108.HRB15445
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 869/25
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Bagh
Rolle
Sachverständiger
Adresse
Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen
Termine & Fristen
Antragstellung
17.09.2025
Gutachtenerstellung
04.12.2025
Beschluss
18.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit und Vermittlung von Verträgen über Parkett aller Art sowie Vornahme aller damit unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen, so weit sie zum Erreichen des Gesellschaftszwecks als sachdienlich erscheinen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat den am 17.09.2025 eingegangenen Antrag des Gläubigers Finanzamt Herford auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Home Parkett GmbH mangels Masse abgewiesen. Nach Feststellung des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch reicht das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Dies stützt sich auf ein schriftliches Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Thomas Bagh vom 04.12.2025. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gegen den Beschluss steht dem Antragsteller und der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 869/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Finanzamt Herford, Wittekindstr. 5, 32052 Herford
- Gläubiger -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 15445 eingetragene Home Parkett GmbH, Bünder Str. 349, 32120 Hiddenhausen, gesetzlich vertreten dur…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 869/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Finanzamt Herford, Wittekindstr. 5, 32052 Herford
- Gläubiger -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 15445 eingetragene Home Parkett GmbH, Bünder Str. 349, 32120 Hiddenhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Atilla Unyi, Konth Miklos UTCA 13, 1 em. 3a Budakeszi, Ungarn
- Schuldnerin -
wird der am 17.09.2025 eingegangene Antrag des Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Thomas Bagh, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen vom 04.12.2025.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): 26.808,67 €.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde gem. §§ 58; 68 GKG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat.
Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.
Die sofortige Beschwerde wie auch die Streitwertbeschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Bielefeld, 18.02.2026
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