Erwerb und Halten eigenen Vermögens, u. a. von Immobilien und Anteilen an Gesellschaften, die Immobilien halten, außerdem die Beteiligung an Unternehmen und deren Verwaltung
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Vermögensholding
Geschäftstätigkeit
Erwerb und Halten eigenen Vermögens, u. a. von Immobilien und Anteilen an Gesellschaften, sowie Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Hotel Palmenbad GmbH in Kassel ist am 29.05.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Thore Voß zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.07.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Thore Voß ist als Insolvenzverwalter bestellt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.08.2024 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung zum Berichtstermin findet am 20.08.2024 statt, in der unter anderem über die Bestätigung des Verwalters und einen Gläubigerausschuss entschieden wird. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen ist für den 24.09.2024 angesetzt.
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel Palmenbad GmbH, Kassel, ist am 29.05.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Rechtsanwalt Thore Voß ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.07.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Thore Voß ist als I…
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel Palmenbad GmbH, Kassel, ist am 29.05.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Rechtsanwalt Thore Voß ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.07.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Thore Voß ist als Insolvenzverwalter bestätigt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.08.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Berichtstermin findet am 20.08.2024 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Kassel statt. In diesem Termin wird über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters, einschließlich der freihändigen Veräußerung von Vermögenswerten, abgestimmt. Der Prüfungstermin zur Feststellung der angemeldeten Forderungen ist für den 24.09.2024 um 10:00 Uhr angesetzt. Am 08.10.2026 hat das Gericht die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren angeordnet. Diese Versammlung ist für den 10.11.2026 um 10:00 Uhr bestimmt. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Zustimmung zu einem notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 30.09.2026 über das Grundeigentum der Schuldnerin (Kurhausstraße 25) nebst Inventar. Der Kaufpreis beträgt 700.000,00 EUR. Käufer sind Binyamin Demir, Naime Demir, Christina Demir, Maximilian Matay Demir, Alicia Kücükkaplan und Gabriel Kücükkaplan. Die Zustimmung der Gläubiger gilt als erteilt, wenn keine Widersprüche erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 146/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hotel Palmenbad GmbH, Kurhausstraße 25, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 17792), vertr. d.: Christian Geselle, (Geschäftsführer), ist am 29.05.2024 um 08:54 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen …
666 IN 146/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hotel Palmenbad GmbH, Kurhausstraße 25, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 17792), vertr. d.: Christian Geselle, (Geschäftsführer), ist am 29.05.2024 um 08:54 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thore Voß, Wilhelmshöher Allee 169, 34121 Kassel, Tel.: 0561/50613210, Fax: 0561/50613220, E-Mail: Kassel@bbors-kreuznacht.de, Internet: www.bbors-kreuznacht.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 29.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 146/24 e: Über das Vermögen der Hotel Palmenbad GmbH, Kurhausstraße 25, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 17792), vertr. d.: Christian Geselle, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2024 um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Thore Voß, Wilhelmshöher Allee 169, 34121 Kasse…
666 IN 146/24 e: Über das Vermögen der Hotel Palmenbad GmbH, Kurhausstraße 25, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 17792), vertr. d.: Christian Geselle, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2024 um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Thore Voß, Wilhelmshöher Allee 169, 34121 Kassel, Tel.: 0561/50613210, Fax: 0561/50613220, E-Mail: Kassel@bbors-kreuznacht.de, Internet: www.bbors-kreuznacht.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.08.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Dienstag, 20.08.2024, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie (gegebenenfalls) über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* freihändige Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO), einschließlich des Grundbesitzes, auch an besonders Interessierte (§ 162 InsO)
(= Zustimmung konkret durch den Insolvenzverwalter beantragt)
* freihändige Veräußerung von Anlage- und Umlaufvermögen an Dritte oder an den Geschäftsführer und Gesellschafter der Schuldnerin bzw. an eine Gesellschaft, an der dieser oder eine ihm nahestehende Person mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist (§§ 160 Abs. 2 Nr. 1, 162 InsO)
(Zustimmung konkret durch den Insolvenzverwalter beantragt)
* außergerichtlich und gerichtliche Verfolgung von Ansprüchen mit erheblichem Streitwert (§160 Abs. 2 Nr. 3 InsO), insbesondere die Verfolgung Anfechtungsansprüchen sowie von Forderungen der Schuldnerin unter Einschluss der Möglichkeit des Abschlusses von Vergleichen sowie unter Einschluss der Beauftragung von Rechtsanwälten, einschließlich der Kanzlei B.B.O.R.S. Kreuznacht Rechtsanwälte, eine mit dem Insolvenzverwalter verbundene Sozietät, nach den Grundsätzen des RVG oder unter Vereinbarung eines angemessenen Stundenhonorars.
(= Zustimmung konkret durch den Insolvenzverwalter beantragt)
2. am: Dienstag, 24.09.2024, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichtstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 146/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel Palmenbad GmbH, Kurhausstraße 25, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 17792), vertr. d.: Christian Geselle, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren…
666 IN 146/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel Palmenbad GmbH, Kurhausstraße 25, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 17792), vertr. d.: Christian Geselle, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Dienstag, 10.11.2026, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- "Zustimmung zum notariell beurkundeten Kaufvertrag des Notars Peter Simon mit dem Amtssitz in Rothenburg a. d. Fulda (Urk.-Verz.-Nr. 228/2026) vom 30. September 2026 über das Grundeigentum der Hotel Palmenbad GmbH nebst Inventar, eingetragen im Grundbuch von Wahlershausen, Blatt 4033, Flur 16, Flurstück 12/1, Gebäude- und Freifläche, Kurhausstraße 25 = 5,95 ar, zwischen dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Hotel Palmenbad GmbH, Rechtsanwalt Thore Voß, als Verkäufer und den Käufern Binyamin Demir, Naime Demir, Christina Demir, Maximilian Matay Demir, Alicia Kücükkaplan und Gabriel Kücükkaplan zu einem Kaufpreis in Höhe von 700.000,00 EUR.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 08.10.2026
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