Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hotel & Restaurant Mythos UG (haftungsbeschränkt
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 12631
EUID
DEG1309.HRB12631
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 203/21
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.09.2024
Prüfungstermin
27.03.2025
Fristende
29.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel & Restaurant Mythos UG (haftungsbeschränkt) ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bert Buske bestellt. Der Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete, nicht nachrangige Forderungen ist der 27. März 2025. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksende Forderungen beträgt 221.885,58 EUR bei einem Massebestand von 9.376,66 EUR. Eine abschließende Anhörung der Gläubiger zur Schlussrechnungslegung, dem Schlussverzeichnis und dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters ist für den Zeitraum um den 30. Juli 2025 angesetzt, wobei Schriftsätze bis zum 29. September 2025 einzureichen sind. Die Vergütung des Verwalters wurde auf Basis eines Vermögenswertes von 9.103,59 EUR festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel & Restaurant Mythos UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Neuruppin anhängig. Der Rechtsanwalt Bert Buske ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Insolvenzforderungen geprüft, wobei Widerspruchsfristen bis z…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel & Restaurant Mythos UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Neuruppin anhängig. Der Rechtsanwalt Bert Buske ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Insolvenzforderungen geprüft, wobei Widerspruchsfristen bis zum 02. September 2024 und dem 27. März 2025 gesetzt wurden. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 221.885,58 EUR. Der derzeitige Massebestand beläuft sich auf 9.376,66 EUR. Es wurde eine abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt, die der Schlussrechnungslegung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und der Festsetzung der Vergütung diente. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze mussten bis zum 29. September 2025 bei Gericht eingehen. Dem Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt. Das Verfahren ist somit im Stadium der Schlussverteilung bzw. Aufhebung angelangt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hotel & Restaurant Mythos UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12631), Geschäftszweig: Betrieb eines Hotels mit Gastronomie, Germendorfer Dorfstraße 8, 16515 Oranienburg OT Germendorf, vertreten du…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hotel & Restaurant Mythos UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12631), Geschäftszweig: Betrieb eines Hotels mit Gastronomie, Germendorfer Dorfstraße 8, 16515 Oranienburg OT Germendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marios Chalkopoios, In der Mark 36a, 57413 Finnentrop
wird
Herrn Rechtsanwalt Bert Buske,
Alt Nowawes 67,
14482 Potsdam
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 9.103,59 EUR festgesetzt.
Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter waren diese Auslagen besonders in Höhe von 3,50 EUR ab der 11. Zustellung zu berücksichtigen (§ 4 Absatz 2 Satz 2 InsVV). Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 24 Gläubiger, mithin waren 14 Zustellungen zu berücksichtigen.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 17.03.2022 bis zur Aufhebung des Verfahrens zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 13. Januar 2026
15 IN 203/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hotel & Restaurant Mythos UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12631), Geschäftszweig: Betrieb eines Hotels mit Gastronomie, Germendorfer Dorfstraße 8, 16515 Oranienburg OT Germendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marios Chalkop…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hotel & Restaurant Mythos UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12631), Geschäftszweig: Betrieb eines Hotels mit Gastronomie, Germendorfer Dorfstraße 8, 16515 Oranienburg OT Germendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marios Chalkopoios, In der Mark 36a, 57413 Finnentrop
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 203/21 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 221.885,58 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 9.376,66 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bert Buske, Alt Nowawes 67, 14482 Potsdam.
Amtsgericht Neuruppin, den 30. Juli 2025
15 IN 203/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hotel & Restaurant Mythos UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12631), Geschäftszweig: Betrieb eines Hotels mit Gastronomie, Germendorfer Dorfstraße 8, 16515 Oranienburg OT Germendorf, vertreten du…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hotel & Restaurant Mythos UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12631), Geschäftszweig: Betrieb eines Hotels mit Gastronomie, Germendorfer Dorfstraße 8, 16515 Oranienburg OT Germendorf, vertreten durch den Geschäftsführer wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 29. September 2025 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 30. Juli 2025
15 IN 203/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hotel & Restaurant Mythos UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12631), Geschäftszweig: Betrieb eines Hotels mit Gastronomie, Germendorfer Dorfstraße 8, 16515 Oranienburg OT Germendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marios Chalkop…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hotel & Restaurant Mythos UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12631), Geschäftszweig: Betrieb eines Hotels mit Gastronomie, Germendorfer Dorfstraße 8, 16515 Oranienburg OT Germendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marios Chalkopoios
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 27. März 2025 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 5. März 2025
15 IN 203/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hotel & Restaurant Mythos UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12631), Geschäftszweig: Betrieb eines Hotels mit Gastronomie, Germendorfer Dorfstraße 8, 16515 Oranienburg OT Germendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marios Chalkop…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hotel & Restaurant Mythos UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12631), Geschäftszweig: Betrieb eines Hotels mit Gastronomie, Germendorfer Dorfstraße 8, 16515 Oranienburg OT Germendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marios Chalkopoios,
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 02. September 2024 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 12. August 2024
15 IN 203/21
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