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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HS Erste Wohnungsbaugesellschaft GmbH & Co. KG ist am 09.06.2022 eröffnet. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers fordert Insolvenzgläubiger auf, nachrangige Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis zum 09.04.2026 anzumelden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich unter Hinweis auf den Nachrang und Bezeichnung der Rangstelle. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Gläubigern und der Schuldnerin steht es bis zum 21.05.2026 frei, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Zudem erfolgt die Prüfung der bis zum 26.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im Tabellenblatt 5-7. Für diese Forderungen endet die Widerspruchsfrist am 19.03.2026. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Die Forderungsanmeldungen und die Tabelle liegen zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg aus.
Originalbekanntmachung
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