Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HS-Stone GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 13046
EUID
DEG1103.HRB13046
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 240/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Mike Dommisch
Adresse
Trappenweg 7, 15749 Mittenwalde
Termine & Fristen
Prüfungstermin
10.10.2025
Schlusstermin
03.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HS-Stone GmbH ist die Masseunzulänglichkeit eingetreten. Das Verfahren hat folgende Entwicklung genommen: Am 4. Juli 2025 ist die Anzeige des Verwalters über das Vorliegen der Masseunzulänglichkeit gemäß §§ 208 bis 210 InsO eingegangen. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 10. Oktober 2025 festgelegt, wobei das schriftliche Verfahren zur Prüfung angeordnet ist. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 183.614,49 €, während die zur Verteilung verfügbare Masse 0,00 € beträgt. Am 5. Mai 2026 hat das Insolvenzgericht Cottbus der Schlussverteilung zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und auf Freitag, den 3. Juli 2026, bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HS-Stone GmbH, Am Kanal 3, 15749 Mittenwalde - Telz sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 11.990,9…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HS-Stone GmbH, Am Kanal 3, 15749 Mittenwalde - Telz sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 11.990,96 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 5. Mai 2026, 63 IN 240/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HS-Stone GmbH (Registergericht: Cottbus HRB 13046 CB), Geschäftszweig: Natursteingroßhandel, Baustoffgroßhandel, Am Kanal 3, 15749 Mittenwalde - Telz, eingetragener Sitz: Mittenwalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike Dommisch, Trappenweg 7, 15749 Mittenwalde…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HS-Stone GmbH (Registergericht: Cottbus HRB 13046 CB), Geschäftszweig: Natursteingroßhandel, Baustoffgroßhandel, Am Kanal 3, 15749 Mittenwalde - Telz, eingetragener Sitz: Mittenwalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike Dommisch, Trappenweg 7, 15749 Mittenwalde, hat das Insolvenzgericht Cottbus am 5. Mai 2026 beschlossen: Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und bestimmt auf Freitag, 3. Juli 2026, mit folgender Tagesordnung: ggf. Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cottbus aus. Anträge zur Tagesordnung und Einwendungen gegen die Schlussrechnung, den Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sind schriftlich bis zum oben genannten Schlusstermin gegenüber dem Insolvenzgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, vorzubringen. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO beträgt 183.614,49 €. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt 0,00 €. Mit der Veröffentlichung beginnt die Frist der § 189, 190 InsO. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, den 5. Mai 2026, 63 IN 240/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HS-Stone GmbH, Am Kanal 3, 15749 Mittenwalde - Telz, ist am 04.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 21. Juli 2025, Az: 63 IN 240/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HS-Stone GmbH, Am Kanal 3, 15749 Mittenwalde - Telz, ist am 04.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 21. Juli 2025, Az: 63 IN 240/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HS-Stone GmbH, Am Kanal 3, 15749 Mittenwalde - Telz, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Freitag, 10. Oktober 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter ei…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HS-Stone GmbH, Am Kanal 3, 15749 Mittenwalde - Telz, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Freitag, 10. Oktober 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 7. August 2025, Az.: 63 IN 240/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HS-Stone GmbH, Am Kanal 3, 15749 Mittenwalde - Telz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike Dommisch, hat das Insolvenzgericht am 30. Oktober 2024 beschlossen: Zur Anhörung und Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgender Rechtshandlung des Insolvenzverwalters…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HS-Stone GmbH, Am Kanal 3, 15749 Mittenwalde - Telz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike Dommisch, hat das Insolvenzgericht am 30. Oktober 2024 beschlossen: Zur Anhörung und Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgender Rechtshandlung des Insolvenzverwalters wird das schriftliche Verfahren angeordnet: Die Gläubigerversammlung stimmt der Einleitung eines Klageverfahrens gegen Herrn Mike Dommisch wegen eines Anspruchs auf Ersatz von nach Insolvenzreife noch veranlasster Zahlungen zu Lasten des Vermögens der Insolvenzschuldnerin in Höhe von rechnerisch 62.327,86 € zu. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, den Rechtsstreit durch einen Prozessfinanzierer gegen Erlösbeteiligung von maximal 20 % finanzieren zu lassen.
Einwendungen gegen die Zustimmung zur Klageerhebung und die Bedingungen sind bis zum 29. November 2024 in schriftlicher Form beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus zu erheben. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs. 1 S. 3 InsO als erteilt.
Der Antrag und die Begründung liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, aus. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Cottbus, den 30. Oktober 2024, Az.: 63 IN 240/20
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