Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HSH UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Siedlungsstr. 7a, 38820 Halberstadt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 20397
EUID
DEW1215.HRB20397
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 234/21 (361)
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Sven Hohmann
Rolle
Geschäftsführer (Vertretungsberechtigter)
Adresse
Schaberweg 16, 38820 Halberstadt
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Ende
17.04.2026
Schlusstermin
03.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringen von Dienstleistungen an Grundstücken und Gebäuden, insbesondere die Erbringung von Hausmeisterdienstleistungen, Durchführung von Kleinstreparaturen, Durchführung von Gartenarbeiten und Ausbesserungsarbeiten an Wohnräumen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HSH UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Zunächst wurde ein besonderer Prüftermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen bestimmt, wobei die Widerspruchsfrist am 17.04.2026 endete. Später wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Termin, der dem Schlusstermin entspricht, ist auf den 03.08.2026 festgelegt. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 62.760,44 EUR, wovon 883,19 EUR für die Verteilung zur Verfügung stehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 234/21 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HSH UG (haftungsbeschränkt), Schaberweg 16, 38820 Halberstadt, Erbringung von Dienstleistungen an Grundstücken und Gebäuden, insbesondere der Erbringung von Hausmeisterdienstleistungen, Durchführung von Kleinstreparaturen, Durchführung von Gartenarbei…
340 IN 234/21 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HSH UG (haftungsbeschränkt), Schaberweg 16, 38820 Halberstadt, Erbringung von Dienstleistungen an Grundstücken und Gebäuden, insbesondere der Erbringung von Hausmeisterdienstleistungen, Durchführung von Kleinstreparaturen, Durchführung von Gartenarbeiten und Ausbesserungsarbeiten an Wohnräumen (AG Stendal, HRB 20397), vertr. d.: Sven Hohmann, Schaberweg 16, 38820 Halberstadt, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 17.04.2026. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren HSH UG (haftungsbeschränkt), Schaberweg 16, 38820 Halberstadt, Erbringung von Dienstleistungen an Grundstücken und Gebäuden, insbesondere der Erbringung von Hausmeisterdienstleistungen, Durchführung von Kleinstreparaturen, Durchführung von Gartenarbeiten und Ausbesserung…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren HSH UG (haftungsbeschränkt), Schaberweg 16, 38820 Halberstadt, Erbringung von Dienstleistungen an Grundstücken und Gebäuden, insbesondere der Erbringung von Hausmeisterdienstleistungen, Durchführung von Kleinstreparaturen, Durchführung von Gartenarbeiten und Ausbesserungsarbeiten an Wohnräumen (AG Stendal, HRB 20397), vertr. d.: Sven Hohmann, Schaberweg 16, 38820 Halberstadt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 234/21 (361) - (04.05.2026)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren HSH UG (haftungsbeschränkt), Schaberweg 16, 38820 Halberstadt, Erbringung von Dienstleistungen an Grundstücken und Gebäuden, insbesondere der Erbringung von Hausmeisterdienstleistungen, Durchführung von Kleinstreparaturen, Durchführung von Gartenarbeiten und Ausbesserung…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren HSH UG (haftungsbeschränkt), Schaberweg 16, 38820 Halberstadt, Erbringung von Dienstleistungen an Grundstücken und Gebäuden, insbesondere der Erbringung von Hausmeisterdienstleistungen, Durchführung von Kleinstreparaturen, Durchführung von Gartenarbeiten und Ausbesserungsarbeiten an Wohnräumen (AG Stendal, HRB 20397), vertr. d.: Sven Hohmann, Schaberweg 16, 38820 Halberstadt, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 03.08.2026 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige des Insolvenzverwalters 62.760,44 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 883,19 EUR zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 234/21 (361) - (26.05.2026)
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.