Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
huckepack GmbH Umzugslogistik
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 21452
EUID
DEH1101.HRB21452
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
509 IN 4/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Christian Meyer
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Prüfungstermin
03.11.2025
Anhörung zur Schlussrechnung
08.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der huckepack GmbH Umzugslogistik mit Sitz in Bremen sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Die nachträglich angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren am 03.11.2025 geprüft. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Christian Meyer, hat die Vergütung erhalten, wobei ein Berechnungswert von 30.595,08 € als Grundlage diente und ein Gesamtzuschlag von 25,00 % festgesetzt wurde. Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen aus; die Anhörung zu etwaigen Einwendungen erfolgt im schriftlichen Verfahren am 08.12.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
509 IN 4/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der huckepack GmbH Umzugslogistik, Barbarossastr. 3, 28329 Bremen (AG Bremen, HRB 21452 HB), vertr. d.: Michael Buße, Lenzener Str. 25, 19309 Lenzerwische, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 03.11.202…
509 IN 4/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der huckepack GmbH Umzugslogistik, Barbarossastr. 3, 28329 Bremen (AG Bremen, HRB 21452 HB), vertr. d.: Michael Buße, Lenzener Str. 25, 19309 Lenzerwische, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 03.11.2025 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 03.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 04.11.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 509 IN 4/22
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
huckepack GmbH Umzugslogistik, Barbarossastr. 3, 28329 Bremen (AG Bremen, HRB 21452 HB),
vertreten durch:
Michael Buße, Lenzener Str. 25, 19309 Lenzerwische, …
Amtsgericht Bremen 04.11.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 509 IN 4/22
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
huckepack GmbH Umzugslogistik, Barbarossastr. 3, 28329 Bremen (AG Bremen, HRB 21452 HB),
vertreten durch:
Michael Buße, Lenzener Str. 25, 19309 Lenzerwische, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Meyer festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 30.595,08. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 25,00 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für die Mehrarbeit im Bezug auf die Sanierungslösung sowie die Betriebsfortführung für 3 Monate.
Da im Rahmen der Betriebsfortführung ein Überschuss erwirtschaftet wurde, ist zur Bestimmung des angemessenen Zuschlages eine Vergleichsberechnung vorzunehmen, da die Regelvergütung des Insolvenzverwalters durch den Überschuss bereits erhöht wurde.
Die eingereichte rechnerisch korrekte Vergleichsberechnung reduziert den beantragten angemessenen Zuschlag in Höhe von 25,00 % auf 14,10 %.
Im Wege der Gesamtbetrachtung erscheint ein Gesamtzuschlag in Höhe von 25,00 % als angemessen.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 350,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
509 IN 4/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der huckepack GmbH Umzugslogistik, Barbarossastr. 3, 28329 Bremen (AG Bremen, HRB 21452 HB), vertr. d.: Michael Buße, Lenzener Str. 25, 19309 Lenzerwische, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Mey…
509 IN 4/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der huckepack GmbH Umzugslogistik, Barbarossastr. 3, 28329 Bremen (AG Bremen, HRB 21452 HB), vertr. d.: Michael Buße, Lenzener Str. 25, 19309 Lenzerwische, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Meyer zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 08.12.2025. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 04.11.2025
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