Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hud Hud Group UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Münchener Straße 51, 60329 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 98231
EUID
DEM1201.HRB98231
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1268/19 H-13-9
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
06.05.2024
Beschluss Vergütungsfestsetzung
13.01.2025
Widerspruchsfrist Schlussverteilung
10.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Lebensmitteln und mit Produkten aus dem Non-Food-Bereich, die Tätigkeit als Reisebüro (Ticketvermittlung und -verkauf, Ria-Agent) sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hud Hud Group UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat die Prüfung der bis zum 22.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hud Hud Group UG ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main anhängig. Die Schuldnerin wird durch Geschäftsführer Kobir Ahmed vertreten. Im Verfahren wurden verschiedene Schritte dokumentiert: Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei eine…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hud Hud Group UG ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main anhängig. Die Schuldnerin wird durch Geschäftsführer Kobir Ahmed vertreten. Im Verfahren wurden verschiedene Schritte dokumentiert: Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 06.05.2024 bestand. Später wurde das Verfahren fortgesetzt und die Verwertung der Insolvenzmasse beendet. Der Insolvenzverwalterin wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Ein Beschluss des Gerichts vom 13.01.2025 regelt die Festsetzung der Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin basierend auf einer Masse von EUR 44.119,83. Zudem wurden Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von EUR 175.588,03 festgestellt, während die zur Verteilung verfügbare Masse EUR 32.334,97 beträgt. Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung konnte bis zum 10.03.2025 Widerspruch eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1268/19 H-13-9 - In dem Insolvenzverfahren Hud Hud Group UG (haftungsbeschränkt), Münchener Straße 55, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98231),
vertreten durch:
Kobir Ahmed, Münchner Straße 51, 60329 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.04.2024 nachträglich ange…
810 IN 1268/19 H-13-9 - In dem Insolvenzverfahren Hud Hud Group UG (haftungsbeschränkt), Münchener Straße 55, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98231),
vertreten durch:
Kobir Ahmed, Münchner Straße 51, 60329 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1268/19 H-13-9 In dem Insolvenzverfahren Hud Hud Group UG (haftungsbeschränkt), Münchener Straße 51, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98231),
vertreten durch:
Kobir Ahmed, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nach…
810 IN 1268/19 H-13-9 In dem Insolvenzverfahren Hud Hud Group UG (haftungsbeschränkt), Münchener Straße 51, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98231),
vertreten durch:
Kobir Ahmed, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 10.03.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 23.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
13.01.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1268/19 H-13-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Hud Hud Group UG (haftungsbeschränkt), Münchener Straße 51, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98231),
vertreten durch:
Kobir Ahmed, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
werde…
Amtsgericht Frankfurt am Main
13.01.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1268/19 H-13-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Hud Hud Group UG (haftungsbeschränkt), Münchener Straße 51, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98231),
vertreten durch:
Kobir Ahmed, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Zustellungsauslagen EUR xxx
Umsatzsteuer EUR xxx
Summe EUR xxx
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 44.119,83 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR xxx. Die insbesondere aufgrund der im Zuge der vorläufigen Insolvenzverwaltung geleisteten Vorarbeiten rechtfertigen eine Kürzung der der Regelvergütung um 5% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR xxx.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hud HUd Group UG (haftungsbeschränkt), 60329 Frankfurt am Main, wird mitgeteilt, dass Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von € 175.588,03 festgestellt wurden. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor Abzug der Gerichtskosten und der Vergütung der Insolvenzverwalte…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hud HUd Group UG (haftungsbeschränkt), 60329 Frankfurt am Main, wird mitgeteilt, dass Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von € 175.588,03 festgestellt wurden. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor Abzug der Gerichtskosten und der Vergütung der Insolvenzverwalterin € 32.334,97.
Amtsgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht -
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1268/19 H-13-9 In dem Insolvenzverfahren Hud Hud Group UG (haftungsbeschränkt), Münchener Straße 51, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98231),
vertreten durch:
Kobir Ahmed, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nach…
810 IN 1268/19 H-13-9 In dem Insolvenzverfahren Hud Hud Group UG (haftungsbeschränkt), Münchener Straße 51, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98231),
vertreten durch:
Kobir Ahmed, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 13.01.2025
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