Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 15410
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hüer Transport und Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Köstendeel 15, 48157 Münster
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 15410
EUID
DER2713.HRB15410
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
75 IN 45/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen
Adresse
Hafenplatz 4, 48155 Münster
Telefon
0251/4888050
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.10.2025 , 14:37 Uhr
Eröffnung
01.01.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.03.2026
Berichtstermin
25.03.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
25.03.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spedition zum Zweck des Transports von Waren und Gütern aller Art, sowie Lagerhaltung und Kommissionierung, Abschlepp-, Bergungs- und Pannendienst für PKW, LKW und Busse, der Einzelhandel mit dem Vertrieb von Autozubehör und Telekommunikationsartikeln, soweit nicht genehmigungspflichtig, der An- und Verkauf sowie Vermietung von PKW, Nutzfahrzeugen, Wohnmobilien und Anhängern und der Betrieb einer Autovermietung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüer Transport und Logistik GmbH ist am 01.01.2026 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 14.10.2025 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 14.10.2025 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen ernannt worden. Die Tätigkeit des vorläufigen Gläubigerausschusses ist mit der Verfahrenseröffnung beendet; ein neuer Ausschuss ist eingesetzt worden. Forderungen sind bis zum 04.03.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 25.03.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Münster angesetzt. In diesem Termin wird auch über die Person des Insolvenzverwalters sowie die Einsetzung des Gläubigerausschusses beschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 45/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15410 eingetragenen Hüer Transport und Logistik GmbH, Köstendeel 15, 48157 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Hüer, Telgenkamp 4b, 48268 Greven
wird wegen Zahlungs…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 45/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15410 eingetragenen Hüer Transport und Logistik GmbH, Köstendeel 15, 48157 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Hüer, Telgenkamp 4b, 48268 Greven
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2026, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Hafenplatz 4, 48155 Münster, Telefon: 0251/4888050, Fax: 025148880510.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 31.10.2025 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Volksbank im Münsterland eG
vertr. d. Herrn Frank Naumann, Münsterstraße 34, 48231 Warendorf
Thorben Walterskötter, Laggenbecker Straße 97, 49477 Ibbenbüren
Viktoria Focke, Kärtner Straße 45, 48145 Münster.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 25.03.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
75 IN 45/25
Amtsgericht Münster, 01.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 45/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15410 eingetragenen Hüer Transport und Logistik GmbH, Köstendeel 15, 48157 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Hüer, Telgenkamp …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 45/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15410 eingetragenen Hüer Transport und Logistik GmbH, Köstendeel 15, 48157 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Hüer, Telgenkamp 4b, 48268 Greven
ist am 14.10.2025, um 14:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Hafenplatz 4, 48155 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
75 IN 45/25
Amtsgericht Münster, 14.10.2025
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