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Insolvenzprofil
Hüskes & Brieden GmbH Bauunternehmung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 4668
EUID
DER1402.HRB4668
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
90 IN 33/18
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Schlusstermin
20.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüskes & Brieden GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Krefeld hat die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 20.07.2026 Stellung zu nehmen zum Schlussbericht und zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, zur Anhörung über die Festsetzung der Vergütung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der Forderungen, zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie zur Entscheidung über ggf. nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld aus. Rechtsmittel steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 33/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 4668 eingetragenen Hüskes & Brieden GmbH
Bauunternehmung, Bengdbruchstr. 15, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Volker Brieden, Kahrstr. 5…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 33/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 4668 eingetragenen Hüskes & Brieden GmbH
Bauunternehmung, Bengdbruchstr. 15, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Volker Brieden, Kahrstr. 57, 41372 Niederkrüchten und Herrn Hans Helmut Hüskes, Brüggener Weg 2, 41366 Schwalmtal
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
20.07.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zum Schlussbericht und zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters / der Insolvenzverwalterin
- zur Anhörung über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters / der Insolvenzverwalterin
(Der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen liegt zur Einsichtnahme bei dem Insolvenzgericht des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld aus. Anmerkungen und Stellungnahmen können abschließend bis zum genannten Schlusstermin bei dem Insolvenzgericht Krefeld eingereicht werden)
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
- zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen;
(eine Aufnahme von Forderungen, die nach Veröffentlichung und Niederlegung des Schlussverzeichnisses angemeldet wurden, in das Schlussverzeichnis ist nicht mehr möglich)
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über ggf. nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 47 aus.
Einwendungen und Stellungnahmen sind abschließend bis zu dem genannten Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht im Amtsgericht Krefeld einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
90 IN 33/18
Amtsgericht Krefeld, 19.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 33/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 4668 eingetragenen Hüskes & Brieden GmbH
Bauunternehmung, Bengdbruchstr. 15, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans Helmut Hüskes, Brüggener Weg…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 33/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 4668 eingetragenen Hüskes & Brieden GmbH
Bauunternehmung, Bengdbruchstr. 15, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans Helmut Hüskes, Brüggener Weg 2, 41366 Schwalmtal und Herrn Volker Brieden, Kahrstr. 57, 41372 Niederkrüchten
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 75.340,52 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 61.151,17 EUR zur Verfügung.
Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 50 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
90 IN 33/18
Amtsgericht Krefeld, 24.07.2026
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