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Insolvenzprofil
Hugo Kuss Apparate- und Metallbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 120388
EUID
DEP2716.HRB120388
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 147/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Jörg Kuss
Adresse
Am Sonnenhang 47, 28832 Achim
Termine & Fristen
Einstellung
15.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hugo Kuss Apparate- und Metallbau GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Jörg Kuss, ist am 15.07.2025 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden. Die Entscheidung des Amtsgerichts Verden (Aller) kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der befristeten Erinnerung angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 147/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hugo Kuss Apparate- und Metallbau GmbH, Badener Finien 10, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 120388), vertr. d.: 1. Jörg Kuss, Am Sonnenhang 47, 28832 Achim, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 15.07.2025 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichke…
11 IN 147/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hugo Kuss Apparate- und Metallbau GmbH, Badener Finien 10, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 120388), vertr. d.: 1. Jörg Kuss, Am Sonnenhang 47, 28832 Achim, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 15.07.2025 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 15.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 147/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hugo Kuss Apparate- und Metallbau GmbH, Badener Finien 10, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 120388), vertr. d.: 1. Jörg Kuss, Am Sonnenhang 47, 28832 Achim, (Geschäftsführer), hat
der Insolvenzverwalter
und der vorläufige Insolvenzverwalter
beantragt, seine Ver…
11 IN 147/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hugo Kuss Apparate- und Metallbau GmbH, Badener Finien 10, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 120388), vertr. d.: 1. Jörg Kuss, Am Sonnenhang 47, 28832 Achim, (Geschäftsführer), hat
der Insolvenzverwalter
und der vorläufige Insolvenzverwalter
beantragt, seine Vergütung und Auslagen festzusetzen. Den Beteiligten wird die Möglichkeit gegeben, binnen 3 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 20.09.2024
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