Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
H.W. Borchert GmbH & Co. KG - Baugeschäft -
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRA 3669
EUID
DEH1101.HRA3669
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 17/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen
Adresse
Neuer Wall 25, 20354 Hamburg
Telefon
040 3208570
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
27.03.2025
Schlusstermin
27.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.W. Borchert GmbH & Co. KG - Baugeschraft -, vertreten durch die H.W. Borchert Verwaltungs GmbH, wurden verschiedene Verfahrensschritte vollzogen. Die nachträglich angemeldeten Forderungen sind am 27.03.2025 im schriftlichen Verfahren geprüft worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen hat den verfügbaren Massebestand mit 147.069,07 EUR angezeigt, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 465.470,60 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Für die Vornahme der Schlussverteilung ist die Zustimmung erteilt worden; ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren ist auf den 27.006.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremerhaven 16.05.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 10 IN 17/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
H.W. Borchert GmbH & Co. KG - Baugeschäft -, Poggenbruchstraße 30, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 3669 BHV),
vertreten durch:
1. H.W. Borchert Verwalt…
Amtsgericht Bremerhaven 16.05.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 10 IN 17/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
H.W. Borchert GmbH & Co. KG - Baugeschäft -, Poggenbruchstraße 30, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 3669 BHV),
vertreten durch:
1. H.W. Borchert Verwaltungs GmbH, Poggenbruchstraße 30, 27572 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Norbert Kahrs, Kreisstraße 7, 27628 Wittstedt, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € € 174.805,05 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 25 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet wurden, und zwar für Bearbeitung des Arbeitnehmerbereichs.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 17/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.W. Borchert GmbH & Co. KG - Baugeschäft -, Poggenbruchstraße 30, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 3669 BHV), vertr. d.: 1. H.W. Borchert Verwaltungs GmbH, Poggenbruchstraße 30, 27572 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Norb…
10 IN 17/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.W. Borchert GmbH & Co. KG - Baugeschäft -, Poggenbruchstraße 30, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 3669 BHV), vertr. d.: 1. H.W. Borchert Verwaltungs GmbH, Poggenbruchstraße 30, 27572 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Norbert Kahrs, Kreisstraße 7, 27628 Wittstedt, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremerhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg, Tel.: 040 3208570, Fax: 040 320857140, E-Mail: info@profpannen.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 147.069,07 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 465.470,60 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremerhaven, 18.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 17/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.W. Borchert GmbH & Co. KG - Baugeschäft -, Poggenbruchstraße 30, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 3669 BHV), vertr. d.: 1. H.W. Borchert Verwaltungs GmbH, Poggenbruchstraße 30, 27572 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Norb…
10 IN 17/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.W. Borchert GmbH & Co. KG - Baugeschäft -, Poggenbruchstraße 30, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 3669 BHV), vertr. d.: 1. H.W. Borchert Verwaltungs GmbH, Poggenbruchstraße 30, 27572 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Norbert Kahrs, Kreisstraße 7, 27628 Wittstedt, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 27.06.2025.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie das Schlussverzeichnis zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 16.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 17/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.W. Borchert GmbH & Co. KG - Baugeschäft -, Poggenbruchstraße 30, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 3669 BHV), vertr. d.: 1. H.W. Borchert Verwaltungs GmbH, Poggenbruchstraße 30, 27572 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Norb…
10 IN 17/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.W. Borchert GmbH & Co. KG - Baugeschäft -, Poggenbruchstraße 30, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 3669 BHV), vertr. d.: 1. H.W. Borchert Verwaltungs GmbH, Poggenbruchstraße 30, 27572 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Norbert Kahrs, Kreisstraße 7, 27628 Wittstedt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremerhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.04.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 66.229,31 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Für die Betriebsfortführung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ist
gem. § 3 InsVV ein Zuschlag von 25% beantragt und als angemessen erachtet worden
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 53,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 19 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 16.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 17/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.W. Borchert GmbH & Co. KG - Baugeschäft -, Poggenbruchstraße 30, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 3669 BHV), vertr. d.: 1. H.W. Borchert Verwaltungs GmbH, Poggenbruchstraße 30, 27572 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Norb…
10 IN 17/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.W. Borchert GmbH & Co. KG - Baugeschäft -, Poggenbruchstraße 30, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 3669 BHV), vertr. d.: 1. H.W. Borchert Verwaltungs GmbH, Poggenbruchstraße 30, 27572 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Norbert Kahrs, Kreisstraße 7, 27628 Wittstedt, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 27.03.2025 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Amtsgericht Bremerhaven, 26.02.2025
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