Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HWS-Aktiengesellschaft Handel-Wirtschaft-Services
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Bayern
Adresse
Heerdter Landstraße 249, 40549 Düsseldorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 161062
EUID
DED2601V.HRB161062
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 90/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
01.08.2024 , 14:43 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.09.2024
Prüfungstermin
10.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Beratung und Betreuung in Fragen des Vermögens, finanzieller Vorsorge und Versorgung; Entwicklung, Begleitung und Realisierung von Arbeitsgemeinschaften und Wirtschaftsprojekten; Erwerb sowie Vermietung und Verpachtung von eigenen Wohn- und Gewerbeobjekten; Hausverwaltung; Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen; Handel mit non-food-Waren des Ge- und Verbrauchs; Handelsvertretungen; sowie einfache, nicht handwerkskammerpflichtige Handwerke wie Bau- und Baunebenleistungen im Trockenbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 01.08.2024 um 14:43 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HWS-Aktiengesellschaft, Handel-Wirtschaft-Services, eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.09.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 10.10.2024. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 26.09.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag, also dem 10.10.2024, bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird zunächst schriftlich durchgeführt; eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 90/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 161062 eingetragenen HWS-Aktiengesellschaft Handel-Wirtschaft-Services, Milchstr. 183, 32120 Hiddenhausen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Florian Krutemeyer und Herrn Martin Hein…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 90/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 161062 eingetragenen HWS-Aktiengesellschaft Handel-Wirtschaft-Services, Milchstr. 183, 32120 Hiddenhausen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Florian Krutemeyer und Herrn Martin Hein,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2024, um 14:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
502 IN 90/23
Düsseldorf, 01.08.2024
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