Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
I & HSW Wilhelmshaven UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bismarckstr. 164, 26382 Wilhelmshaven
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRA 204739
EUID
DEP3210.HRA204739
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
10 IN 42/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
22.01.2025
Schlusstermin
13.10.2025
Aufhebung
27.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der I & HSW Wilhelmshaven UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist am 27.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hat das Amtsgericht Wilhelmshaven am 01.09.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Schlusstermin auf den 13.10.2025 festgelegt wurde. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marc Selker hat dem Gericht am 01.09.2025 angezeigt, dass ein verfügbarer Massebestand von 6.399,47 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten vorliegt. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 56.742,69 EUR zu berücksichtigen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden ebenfalls am 01.09.2025 festgesetzt; die Berechnungsgrundlage betrug 7.705,90 EUR. Zustellungskosten in Höhe von 28,00 EUR nebst Umsatzsteuer wurden berücksichtigt. Der vollständige Beschluss zur Aufhebung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der I & HSW Wilhelmshaven UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist am 27.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde auf Antrag des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marc Selker eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren einberuf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der I & HSW Wilhelmshaven UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist am 27.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde auf Antrag des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marc Selker eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren einberufen, um einem Vergleich zwischen dem Verwalter und dem Geschäftsführer Zoran Ivicic zur Abgeltung von Haftungsansprüchen zuzustimmen. Der Stichtag für diese Abstimmung war der 22.01.2025. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Schlusstermin auf den 13.10.2025 festgelegt wurde. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden durch Beschluss vom 01.09.2025 festgesetzt. Der verfügbare Massebestand betrug 6.399,47 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 56.742,69 EUR zu berücksichtigen waren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 42/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der I & HSW Wilhelmshaven UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Bismarckstr. 164, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 204739), vertr. d.: 1. IHSW UG (haftungsbeschränkt), Bismarckstr. 164, 26382 Wilhelmshaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Z…
10 IN 42/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der I & HSW Wilhelmshaven UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Bismarckstr. 164, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 204739), vertr. d.: 1. IHSW UG (haftungsbeschränkt), Bismarckstr. 164, 26382 Wilhelmshaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Zoran Ivicic, Kopernikusweg 33, 26389 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), ist am 27.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 42/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der I & HSW Wilhelmshaven UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Bismarckstr. 164, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 204739), vertr. d.: 1. IHSW UG (haftungsbeschränkt), Bismarckstr. 164, 26382 Wilhelmshaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1…
10 IN 42/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der I & HSW Wilhelmshaven UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Bismarckstr. 164, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 204739), vertr. d.: 1. IHSW UG (haftungsbeschränkt), Bismarckstr. 164, 26382 Wilhelmshaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Zoran Ivicic, Kopernikusweg 33, 26389 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marc Selker festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wilhelmshaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.08.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 7.008,17 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 697,73 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 7.705,90 EUR. Aufgrund eines Additonsversehens, ist durch den Verwalter lediglich eine Vorsteuererstattung von 640,73 EUR berücksichtigt worden. Aufgrund des offensichtlichen Versehens ist der Wert angepasst worden.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 28,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 8 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 42/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der I & HSW Wilhelmshaven UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Bismarckstr. 164, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 204739), vertr. d.: 1. IHSW UG (haftungsbeschränkt), Bismarckstr. 164, 26382 Wilhelmshaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1…
10 IN 42/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der I & HSW Wilhelmshaven UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Bismarckstr. 164, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 204739), vertr. d.: 1. IHSW UG (haftungsbeschränkt), Bismarckstr. 164, 26382 Wilhelmshaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Zoran Ivicic, Kopernikusweg 33, 26389 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wilhelmshaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marc Selker, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, Tel.: 0421/696772-50, Fax: 0421/696772-51, E-Mail: bremen@pluta.net hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 6.399,47 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 56.742,69 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 42/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der I & HSW Wilhelmshaven UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Bismarckstr. 164, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 204739), vertr. d.: 1. IHSW UG (haftungsbeschränkt), Bismarckstr. 164, 26382 Wilhelmshaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1…
10 IN 42/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der I & HSW Wilhelmshaven UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Bismarckstr. 164, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 204739), vertr. d.: 1. IHSW UG (haftungsbeschränkt), Bismarckstr. 164, 26382 Wilhelmshaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Zoran Ivicic, Kopernikusweg 33, 26389 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 13.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 42/21.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin I & HSW Wilhelmshaven UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Bismarckstr. 164, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 204739), vertr. d.: 1. IHSW UG (haftungsbeschränkt), Bismarckstr. 164, 26382 Wilhelmshaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), v…
10 IN 42/21.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin I & HSW Wilhelmshaven UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Bismarckstr. 164, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 204739), vertr. d.: 1. IHSW UG (haftungsbeschränkt), Bismarckstr. 164, 26382 Wilhelmshaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Zoran Ivicic, Heinrich-Heine-Ring 95a, 26386 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), wird auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 06.01.2025 eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren einberufen.
Tagesordnung:
- Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dem Vergleich zwischen Herrn Rechtsanwalt Marc Selker als Insolvenzverwalter ü.d.V.d. I & HSW Wilhelmshaven UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG und Herrn Zoran Ivicic zur Abgeltung der geltend gemachten (Haftungs-)Ansprüche gegen Zahlung eines Betrages i.H.v. 3.000,00 € durch Herrn Ivicic an die Insolvenzmasse.
Als Stichtag, welcher dem Termin der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird der 22.01.2025 bestimmt.
Die Zustimmung der Gläubiger zu dem Vergleich gilt als erteilt, wenn bis zu dem Stichtag keine Widersprüche erhoben werden (§ 160 Abs. 1 InsO).
Amtsgericht Wilhelmshaven, 08.01.2025
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