Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IBD Ingenieur Baumanagement Djurkovic GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Dieselstraße 10, 63165 Mühlheim am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 50941
EUID
DEM1114.HRB50941
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 4/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Petra Heidenfelder
Kanzlei
Schneider, Geiwitz & Partner
Adresse
Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main
Telefon
069-6897476-12
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.06.2025
Eröffnung
01.09.2025 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.10.2025
Antragsfrist für den Prüfungstermin
03.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Trockenausbau und Innenausbau aller Art, der Bautenschutz, die Erstellung von Außenanlagen, der Brand- und Schallschutz sowie die Kabelverlegung und alle mit diesen Gewerken verbundenen Arbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der IBD Ingenieur Baumanagement Djurkovic GmbH wurde am 16.06.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Rechtsanwältin Petra Heidenfelder ist als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Am 01.09.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder bestellt worden. Das Verfahren wird gemäß § 5 Absatz 2 InsO schriftlich durchgeführt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sowie Sicherungsrechte bis zum 13.10.2025 anzumelden. Eventuelle Anträge oder Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten des schriftlichen Prüfungstermins sind ebenfalls bis zum 03.11.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 4/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IBD Ingenieur Baumanagement Djurkovic GmbH, Dieselstraße 10, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50941), vertr. d.: Zvonko Djurkovic, Spessartstraße 14, 63457 Hanau, (Geschäftsführer), ist am 16.06.2025 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige…
Az.: 8 IN 4/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IBD Ingenieur Baumanagement Djurkovic GmbH, Dieselstraße 10, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50941), vertr. d.: Zvonko Djurkovic, Spessartstraße 14, 63457 Hanau, (Geschäftsführer), ist am 16.06.2025 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 4/25
Am 01.09.2025 um 10:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der IBD Ingenieur Baumanagement Djurkovic GmbH, Dieselstraße 10, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main, HRB 50941), vertr. d.: Ivan Djurkovic, Spessartstraße 14, 63457 Hanau, (Geschäftsführer).
Zur Insolve…
Geschäftsnummer: 8 IN 4/25
Am 01.09.2025 um 10:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der IBD Ingenieur Baumanagement Djurkovic GmbH, Dieselstraße 10, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main, HRB 50941), vertr. d.: Ivan Djurkovic, Spessartstraße 14, 63457 Hanau, (Geschäftsführer).
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich durchgeführt.
Anmeldefrist: 13.10.2025.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 13.10.2025.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Es wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 03.11.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 4/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IBD Ingenieur Baumanagement Djurkovic GmbH, Dieselstraße 10, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50941),
vertreten durch:
Ivan Djurkovic, Spessartstraße 14, 63457 Hanau, (Geschäftsführer),
wird heute um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, …
8 IN 4/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IBD Ingenieur Baumanagement Djurkovic GmbH, Dieselstraße 10, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50941),
vertreten durch:
Ivan Djurkovic, Spessartstraße 14, 63457 Hanau, (Geschäftsführer),
wird heute um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 01.09.2025
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